Die wichtigste Aussage zum Stellenwert des Koalitionsvertrags findet sich auf Seite 141 des Abkommens: "Die Koalitionspartner verpflichten sich, diese Vereinbarung im Regierungshandeln umzusetzen." Geregelt ist dort auch, was in einem Konfliktfall geschieht. Dann soll nämlich der Koalitionsausschuss, in dem Kanzlerin, Vizekanzler sowie die Partei- und Fraktionschefs sitzen und der mindestens einmal im Monat tagt, "Konsens" herbeiführen.
Was passiert, wenn dies nicht gelingt, steht dort nicht. Aber es ist auch so klar: Falls sich die Koalitionsparteien in einem zentralen Punkt nicht einigen können, wäre die Koalition vermutlich zu Ende - auch ohne dass eine Partei versuchen könnte, auf Einhaltung des Vertrags zu klagen.
Keine wechselnden Mehrheiten
Damit im Regierungsalltag erst gar keine Konflikte aufkommen, haben beide Seiten - wie in solchen Verträgen üblich - festgelegt, dass sie im Bundestag stets einheitlich abstimmen. "Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen", heißt es auf Zeile 6927 des Vertrags. Und: "Im Kabinett wird in Fragen, die für einen Koalitionspartner von grundsätzlicher Bedeutung sind, keine Seite überstimmt."
Wichtiger aber als diese vertraglichen Regelungen zur Arbeitsweise der Koalition ist, ob die neuen Regierungspartner Wege finden, um politische Meinungsverschiedenheiten ausräumen, bevor sie den Bestand des Bündnisses in Frage stellen. Sich auf die Buchstaben der Koalitionsvereinbarung zu berufen, hilft nämlich wenig, wenn der Wille zum gemeinsamen Handeln nicht da ist. Das ist in der Politik wie im wirklichen Leben.
Um diesen Willen zu schaffen, haben beide Seiten in den fast vierwöchigen Verhandlungen auf vielen Feldern Kompromisse gesucht und gefunden. Nicht überall ist es ihnen gelungen. Wie lange der "politische Ehevertrag" hält, ob für die gesamte Dauer der Legislaturperiode, wie es auf Zeile 6904 heißt, wird man sehen, wenn die ersten ernsten Konflikte auftauchen.