Gegenwärtig beträgt der Spitzensteuersatz bei der Einkommenssteuer in Deutschland 42 Prozent. Früher lag er einmal bei 56 Prozent. Dazu kommt noch der Solidaritätszuschlag.
Fällig wird der Spitzensatz ab einem Jahreseinkommen von rund 52.000 Euro bzw. 104.000 Euro bei Verheirateten. Von wirklichen "Spitzenverdienern" wird man bei einem solchen Einkommen nicht sprechen können.
Allerdings wird der Höchststeuersatz nur auf den Teil des Einkommens erhoben, der diese Grenze überschreitet; die durchschnittliche Steuerbelastung ist in der Regel wesentlich niedriger. Tatsächlich liegt der effektive Steuersatz beim derzeitigen Steuertarif erst bei einem Einkommen oberhalb von 400.000 Euro bei über 40 Prozent.
"Hälftige Besteuerung"
Die Grenze für die Besteuerung hat das Bundesverfassungsgericht 1995 in einem Urteil zur Vermögenssteuer gezogen. Die obersten Richter entschieden, dass der Staat dem Bürger nicht mehr als die Hälfte des Einkommens nehmen darf. Die Gesamtsteuerbelastung darf deshalb nicht mehr als 50 Prozent betragen.
Aus diesem Grund untersagten die Karlsruher Richter auch die weitere Erhebung der Vermögensteuer, da bei dem damaligen, höheren Einkommenssteuertarif die Gefahr bestand, dass diese Grenze zusammen genommen überschritten wird. Da der Spitzensteuersatz seitdem mehrfach gesenkt wurde, wäre der verfassungsrechtliche Spielraum heute wieder höher.
Die Forderung nach einer stärkeren Belastung von Spitzenverdienern hat allerdings mehr symbolische Bedeutung: Sie soll dem Wähler demonstrieren, dass nicht nur sozial Schwache durch die Reformen belastet werden, sondern auch "Reiche" ihren Beitrag leisten müssen.
Der finanzielle Ertrag für den Staat wäre jedoch gering: 2004 trug die veranlagte Einkommenssteuer, die in der Regel von Selbstständigen und sonstigen Beziehern hoher Einkommen entrichtet wird, nur 1,2 Prozent zum Gesamtsteueraufkommen bei. Auch bei einem höheren Spitzensteuersatz, wie ihn die Grünen und SPD-Linke propagieren, würde sich daran wenig ändern.
Masse der Steuerzahler betroffen
Stärker könnten jedoch die indirekten Folgen sein: Der Spitzensteuersatz gilt im internationalen Standortwettbewerb als wichtiges Kennzeichen für die Attraktivität eines Landes für Investoren. Vor allem Länder in Osteuropa locken mit niedrigen einheitlichen Steuersätzen, wie sie auch die FDP anstrebt.
Zudem würde ein höherer Spitzensteuersatz auch die Personengesellschaft treffen, die im Unterschied zu Kapitalgesellschaften nach der Einkommenssteuer veranlagt werden. Und nicht zuletzt würde unter einer Erhöhung die Masse der Steuerzahler mit mittlerem Einkommen leiden, da sich der Progressionsverlauf nach dem obersten Steuersatz richtet. Getroffen würde also gerade die wichtigste Klientel der Grünen und auch der SPD.