Paul Kirchhof
Kirchhof hält dagegen, dass auch diese Verordnung mit nur 35 Paragrafen auskommen werde. Bei Kirchhof hat das Steuerrecht keine ökonomische Lenkungsfunktion mehr. Damit will er verhindern, dass Firmen Entscheidungen treffen, mit denen sich zwar Steuern sparen lassen, die aber wirtschaftlich betrachtet unsinnig sind. Vergünstigungen werden gestrichen, statt sieben Einkunftsarten gibt es nur noch eine.
Jedem Familienmitglied räumt Kirchhof einen Grundfreibetrag von 8000 Euro ein. Erwerbstätige erhalten eine zusätzliche Kostenpauschale von 2000 Euro. Die nächsten 5000 Euro unterliegen der Steuer nur zu 60 Prozent, die folgenden 5000 Euro zu 80 Prozent. Die volle Steuerpflicht mit einem Steuersatz von 25 Prozent setzt erst bei einem Einkommen von 20.001 Euro ein. Zwischen 10.000 und 15.000 Euro liegt der Grenzsteuersatz bei 15 Prozent, bis 20.000 Euro beträgt er 20 Prozent.
Für die Firmenbesteuerung hat Kirchhof das eigenständige Rechtssubjekt "Steuerjuristische Person" erdacht. Dadurch soll die Trennung zwischen Körperschaft- und Einkommensteuer überwunden werden.
Arbeitnehmer- und Kapitaleinkünfte will Kirchhof direkt an der Quelle besteuern. Der Arbeitnehmer soll sich nur bei Unstimmigkeiten an das Finanzamt wenden. Anders als die Konferenz der Finanzminister kommt der Professor zu dem Ergebnis, sein Modell sei für den Fiskus aufkommensneutral.