FTD.de » Politik » Deutschland » Sechs Gründe für die Abschaffung des Ehegattensplittings

Merken   Drucken   11.01.2011, 18:44 Schriftgröße: AAA

Frauenfeindlich und teuer: Sechs Gründe für die Abschaffung des Ehegattensplittings

Die SPD will dem Steuervorteil für verheiratete Paare den Garaus machen. Motive dafür gibt es genügend - Widerstände auch. An vorderster Front für den Erhalt des Splittings kämpft die bayerische CSU. von Monika Dunkel  Berlin
Opposition macht mutig. Die SPD fordert im Entwurf ihres neuen Fortschrittprogramms eine Reform des Ehegattensplittings. Angesichts der Vielfalt von Lebensentwürfen fernab der klassischen Ein-Personen-Versorger-Ehe sei das Splitting nicht mehr zeitgemäß, heißt es dort.
Aus der CSU folgte prompt Widerstand. In der rot-grünen Regierungszeit scheiterte die Abschaffung des Ehegattensplittings allerdings noch an den Genossen selbst. Kanzler Gerhard Schröder fürchtete seinerzeit die Wut des Wahlvolks. Dass das Ehegattensplitting bis heute besteht, führt die Verfassungsrechtlerin Ute Sacksofsky darauf zurück, dass die "politische Elite zu erheblichen Teilen Nutznießer der Förderung ist".
Aus Sicht der Frankfurter Verfassungsjuristin gehört das Splitting abgeschafft. Die Maßnahme benachteilige Frauen, zementiere überholte Familien- und Geschlechterbilder und fördere vor allem gut verdienende Männer, deren Frauen zu Hause blieben oder Teilzeit arbeiten. Sie fordert eine konsequente Individualbesteuerung. Auch der Jurist Joachim Wieland hält das Ehegattensplitting für überholt. Die FTD nennt sechs Gründe für seine Beendigung.
Das Ehegattensplitting begünstigt die amtlich registrierte Ehe von Mann und Frau. Kinder spielen für die Förderung keine Rolle. Rund 40 Prozent der begünstigten Ehen sind laut Deutschem Institut für Wirtschaftsforschung kinderlos. Eltern ohne Trauschein und deren Nachwuchs - etwa ein Drittel der Geburten - ignoriert das Splitting, ebenso Alleinerziehende oder Homosexuelle mit Kindern. Rund ein Viertel aller Kinder leben inzwischen außerhalb von Ehen. Sie werden von finanziellen Entlastungen ausgeschlossen.
Zudem werden verheiratete Elternpaare sehr ungleich gefördert, denn die steuerliche Förderung hängt allein von Höhe und Unterschied zwischen den Einkommen der Eheleute ab, nicht von der Kinderzahl. Sind beide Ehepartner mit Kindern berufstätig und verdienen etwa gleich viel, ist die Entlastung gleich null. Die kinderlose, nicht berufstätige Zahnarztgattin hingegen steigert das Nettoeinkommen ihres Mannes monatlich um einige Tausend Euro.
Laut Familienministerium kostet es rund 20 Mrd. Euro jährlich. Es gehört damit zu den größten familienpolitischen Leistungen, die sich auf rund 185 Mrd. Euro belaufen. Familienministerin Kristina Schröder (CDU) will zwar bis 2013 alle familienpolitischen Leistungen evaluieren. Dass sie am Ehegattensplitting rüttelt, gilt aber als ausgeschlossen. Schon ihre christdemokratische Vorgängerin Ursula von der Leyen war daran gescheitert.
Der Splittingvorteil führt dazu, dass sich für Frauen mit gut verdienenden Ehemännern das Arbeiten nicht lohnt. Dies ist mitverantwortlich dafür, dass die Erwerbsquote von Frauen und ihr Einkommensniveau im OECD-Vergleich hierzulande niedrig sind.
Zudem steht die steuerliche Entlastung in Ein-Verdiener-Ehen rechtlich nur der erwerbstätigen Person zu. Die Verfassungsrechtlerin Sacksofsky bemängelt zudem einen "eklatanten Widerspruch politischen Handelns".
Einerseits fordere der Staat mehr Eigenverantwortung von Frauen, indem er ihre Unterhaltsansprüche reduziere. Andererseits setze er mit der steuerlichen Förderung der Ehe Anreize für Frauen, sich in wirtschaftliche Abhängigkeit zu begeben.
Hinter dem Splitting steckt ein veraltetes Familien- und Geschlechterbild, das dem Familienvater die Berufsarbeit und der Frau die unbezahlte Haus- und Erziehungsarbeit zuordnet. Ursprünglich erdacht hat sich die Prämie 1934 Hitlers Finanzstaatssekretär Fritz Reinhardt zur "Erzeugung nationalsozialistischen Nachwuchses".
Profitieren sollten nur Paare, die innerhalb von fünf Jahren Kinder liefern würden. Sonst fiel das Paar in die schlechtere Steuerklasse eins zurück.
93 Prozent des Splittingvolumens fließen in die alten Bundesländer. Der Osten profitiert kaum, da die Erwerbsbeteiligung der Frauen höher und die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen niedriger sind.
Das Grundgesetz schreibt nur den Schutz von Ehe und Familie vor. Das Splitting sei lediglich eine freiwillige Subvention der Ehe, so Wieland und keineswegs vorgeschrieben.
  • FTD.de, 11.01.2011
    © 2011 Financial Times Deutschland,
Jetzt bewerten
Bookmarken   Drucken   Senden   Leserbrief schreiben   Fehler melden  

Den Parameter für die jeweilige Rubrik anpassen: @videoList
  • Massaker in Syrien: Russen, bewegt euch endlich

    Russland stand bisher fest an der Seite des Assad-Regimes. Ob mit Waffen oder mit politischer Rückendeckung, Syrien konnte auf die Russen zählen. Das sollte Moskau schleunigst ändern. mehr

  •  
  • blättern
Tweets von FTD.de Politik-News

Weitere Tweets von FTD.de

  26.05. Der Test zu Pfingsten Kennen Sie sich mit Feiertagen aus?

Wann gilt ein bundesweites Tanzverbot? Existiert ein offizieller Vatertag? In Deutschland gibt es viele gesetzliche und kirchliche Feiertage: Was wissen Sie darüber?

An welchem Feiertag gilt ein gesetzliches Tanzverbot in Deutschland?

Der Test zu Pfingsten: Kennen Sie sich mit Feiertagen aus?

Alle Tests

FTD-Wirtschaftswunder Weitere FTD-Blogs

alle FTD-Blogs

Newsletter:   Newsletter: Eilmeldungen Politik

Ob Regierungsauflösung oder Umfragehoch für die Linkspartei - erfahren Sie wichtige Politik-Nachrichten, sobald sie uns erreichen.

Beispiel   |   Datenschutz
 



DEUTSCHLAND

mehr Deutschland

EUROPA

mehr Europa

INTERNATIONAL

mehr International

KONJUNKTUR

mehr Konjunktur

 
© 1999 - 2012 Financial Times Deutschland
Aktuelle Nachrichten über Wirtschaft, Politik, Finanzen und Börsen

Börsen- und Finanzmarktdaten:
Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch die Interactive Data Managed Solutions AG. Es wird keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernommen!

Über FTD.de | Impressum | Datenschutz | Disclaimer | Mediadaten | E-Mail an FTD | Sitemap | Hilfe | Archiv
Mit ICRA gekennzeichnet

VW | Siemens | Apple | Gold | MBA | Business English | IQ-Test | Gehaltsrechner | Festgeld-Vergleich | Erbschaftssteuer
G+J Glossar
Partner-Angebote