Auf freiem Fuß: Abdelghani Mzoudi mit seinen Anwälten
Danach ist dem aus Marokko stammenden Hamburger Studenten nicht zu beweisen, dass er der Gruppe um den späteren Todespiloten Mohammed Atta angehörte, die die Anschlagspläne auf das New Yorker World Trade Center kannte und unterstützte. Bei den Anschlägen waren mehr als 3000 Menschen ums Leben gekommen.
Mit dem Urteilsspruch des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe blieb der Antrag der Bundesanwaltschaft ohne Erfolg. Sie hatte beantragt, den Freispruch durch das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg aufzuheben und den Strafprozess noch einmal aufzurollen. Mit der Entscheidung vom Donnerstag ist erstmals ein Urteil wegen der Anschläge in den USA rechtskräftig.
Die Bundesanwaltschaft warf Mzoudi vor, seit dem Frühsommer 1999 zur Hamburger Terrorzelle um den Todespiloten Mohammed Atta gehört zu haben und die Gruppe bei der Vorbereitung der Anschläge in den USA unterstützt zu haben. Unter anderem soll er finanzielle Angelegenheiten der Attentäter geregelt und ihnen eine Wohnung besorgt haben.
Der heute 32-jährige Student Mzoudi hatte sich nachweislich wie Atta in einem afghanischen Lager Osama bin Ladens ausbilden lassen.
Dem Oberlandesgericht zufolge wurde die Tat jedoch nicht im Frühsommer 1999 in Hamburg, sondern erst Ende desselben Jahres in Afghanistan geplant. Dass Mzoudi danach in die Pläne eingeweiht worden sei, hielt das Gericht nicht für erwiesen.
Keine Rechtsfehler festgestellt
Der Vorsitzende Richter des 3. Strafsentas am BGH, Klaus Tolksdorf, sagte in der mündlichen Urteilsbegründung, das Revisionsgericht habe ein Urteil nur auf Rechtsfehler zu überprüfen. Wenn der BGH den Freispruch aufgehoben und den Fall Mzoudi zurückverwiesen hätte, würde er nicht bei den Maßstäben bleiben, die er sonst anlege. Der Ausgang des Urteils sei für einige nach dem Verlauf der mündlichen Verhandlung möglicherweise überraschend. Im Ergebnis habe sich der 3. Strafsenat aber nicht den Argumenten der Bundesanwaltschaft anschließen können.
Nach der Bestätigung des Freispruchs soll Mzoudi schnellstmöglich ausgewiesen werden. Hamburgs Innensenator Udo Nagel sagte: "Auch wenn es in einem Strafverfahren nicht bewiesen wurde, gilt Mzoudi für uns als Unterstützer einer Terrorvereinigung." Nun gelte seine Ausweisungsverfügung - der Marokkaner müsse Deutschland innerhalb von zwei Wochen verlassen.