Das Bemerkenswerte an der Debatte um eine Stichtagsverschiebung für den Import embryonaler Stammzellen besteht darin, dass mit unermüdlicher Geduld Probleme gewälzt werden, die für die Beantwortung der Ausgangsfrage gegenwärtig gar keine Rolle spielen.
So geht es bei der Abstimmung am Freitag im Bundestag überhaupt nicht darum, ob Embryonen zu Forschungszwecken hergestellt und getötet werden dürfen. Die rechtliche Antwort auf diese ethische Frage ist eindeutig: Das Embryonenschutzgesetz verbietet die Erzeugung und Verwendung von Embryonen für Forschungszwecke. Daran wird sich nichts ändern. Es geht auch nicht um den ideellen Status des Embryos, also darum, ob er die Menschenwürde besitzt. Gegenstand der Debatte sind nicht Embryonen, sondern Stammzellen von Embryonen.
Es bleibt festzuhalten: Hierzulande ist das Leben von Embryonen gesetzlich geschützt und wird durch die Debatte um eine Stichtagsverschiebung ebenso wenig zur Disposition gestellt wie der Grundsatz der Menschenwürde.
Auch die Frage, ob durch künstliche Befruchtung erzeugten überzähligen Embryonen Stammzellen entnommen und für die Forschung verwendet werden dürfen, stellt sich nicht. Das Stammzellgesetz aus dem Jahre 2002 erlaubt unter strengsten Auflagen die Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen, die vor dem 1. Januar 2002 im Ausland gewonnen wurden. Dieser Stichtag in der Vergangenheit soll sicherstellen, dass von Deutschland kein Anreiz zum Verbrauch von Embryonen für die Forschung ausgeht.
Mit der Einführung des Stichtags wurde ein ethisches Dilemma so gut gelöst, wie man ein ethisches Dilemma eben lösen kann. Nämlich nicht, indem man sich vorschnell mit scheinbar einfachen Lösungen zufriedengibt oder sich in ideologischen Schützengräben versenkt, sondern indem man sich der Komplexität des Themas stellt, um zu einer überzeugenden Güterabwägung zu kommen.
Gelungene Güterabwägung
Die Stichtagsregelung ist ein Beweis für eine erfolgreiche Güterabwägung. Sie ermöglicht Grundlagenforschung und stellt zugleich sicher, dass keine Embryonen zu Forschungszwecken erzeugt werden. Die Embryonen, denen Stammzellen entnommen werden, sind überzählig und würden ohnehin verworfen werden. Die Frage, warum es überhaupt überzählige Embryonen gibt, ist in diesem Zusammenhang ebenso wenig Teil des Problems wie etwa die Abtreibungsfrage. Die Stichtagsregelung ist der bestmöglichste Kompromiss zwischen verantwortungsvollem Embryonenschutz und zukunftsweisender Grundlagenforschung.
Nun befinden wir uns in der Situation, dass die unter die derzeit geltende Stichtagsregelung fallenden Stammzelllinien veraltet und deshalb für die Forschung weitgehend unbrauchbar geworden sind. Dieser Umstand stellt aber weder den gefundenen Kompromiss infrage, noch rührt er an ethische Grundsätze. Er macht lediglich eine Verschiebung des Stichtags notwendig. In der aktuellen Debatte geht es also allein um die Frage, ob die Stichtagsregelung, wie sie der Bundestag 2002 in einem breiten Konsens beschlossen hat, weiter Stammzellforschung in Deutschland ermöglichen kann.