Peter Maser ist Partner der Wirtschaftskanzlei Raupach & Wollert Elmendorff.
Boni und kein Ende: Gerade hat die Politik die Vergütung für die Vorstände großer Unternehmen reguliert. Jetzt sollen Spezialvorschriften für bestimmte Berufsgruppen folgen. Im Visier haben einzelne Politiker der Union zuerst jene Berufsgruppe, deren Entlohnung die Boni-Diskussion am meisten befeuert hat: die Banker. Doch der Gesetzgeber sollte sich hier zurückhalten. Eine weitere Regulierung ist überflüssig und wahrscheinlich sogar schädlich.
Zwei Gründe sprechen gegen Spezialvorschriften für Banker-Boni. Erstens: Sie wären ein Gesetz für wenige. Und zweitens: Die wenigen Betroffenen unterliegen bereits einer Regulierung durch die Aufsichtsbehörde. Diese zeigt jetzt nicht nur den Willen, Bonusvereinbarungen zu überwachen. Sie hat auch wirksame Instrumente, mögliche Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen und Verstöße zu sanktionieren.
Von den knapp 2300 Geldinstituten in Deutschland sind nur wenige große Privatbanken und einige Landesbanken von Schieflagen und exzessiver Vergütung betroffen. Die meisten Bankvorstände, die in Sparkassen, Volksbanken oder Regionalbanken arbeiten, sind weit von einem Jahresgehalt von einer halben Million Euro entfernt. Die fixe Vergütung macht den ganz überwiegenden Teil ihres Gehalts aus.
Bei den Vorständen der Genossenschaftsbanken und Sparkassen ist eine variable Vergütung, die über ein Drittel der Gesamtvergütung hinausgeht, selbst bei größeren Instituten die absolute Ausnahme. Daran wird sich auch in nächster Zeit wenig ändern, zumindest so lange, wie die Sparkassen und Genossenschaftsbanken jeweils innerhalb ihres Verbunds agieren und eine Übernahme und Fusion einzelner Institute durch private Konkurrenten nur unter Auflagen oder überhaupt nicht möglich ist.
Auch die Aufsicht reagiert auf die Fehlentwicklungen bei der Vergütung von Bankmanagern, die einer der wesentlichen Auslöser der Finanzkrise waren. Erst in diesen Tagen hat die Finanzaufsicht BaFin in einem Rundschreiben konkrete Vorgaben zu den Entlohnungssystemen der Banken gemacht und die Vorschriften deutlich verschärft.