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Merken   Drucken   17.01.2006, 09:42 Schriftgröße: AAA

Gebäudereiniger wollen Mindestlohn  

Der Innungsverband der Gebäudereiniger hat von der Bundesregierung die Einführung eines Mindestlohns gefordert. Die Branche gehe davon aus, dass die Koalition noch dieses Jahr das Entsendegesetz einführe, mit dem alle in- und ausländischen Mitarbeiter den gleichen Lohn erhalten würden. von Christoph Scheuermann und Maike Rademaker, Berlin
Ein Fensterputzer putzt Scheiben im Regierungsviertel vor dem ...   Ein Fensterputzer putzt Scheiben im Regierungsviertel vor dem Bundeskanzleramt in Berlin
"Unser Problem wird dann aber sein, den entsprechenden Mindestlohn zu finden," sagte der Hauptgeschäftsführer Johannes Bungart der FTD. Deswegen fordere man einen gesetzlichen Mindestlohn. "Das wäre für eine Orientierung sehr hilfreich und wichtig."
Die Gebäudereiniger sind bislang die einzige Branche, in der Arbeitgeber offen einen Mindestlohn fordern. Für Arbeitsminister Franz Müntefering, der die Debatte über existenzsichernde Löhne vorantreiben will, ist sie aber nicht unwichtig. Immerhin hat die Branche just in dem umstrittenen Niedriglohnbereich 850.000 Beschäftigte.
Die Löhne in der Branche stünden unter starkem Druck, sagte Bungart. Der niedrigste tarifliche Bruttogrundlohn beträgt 7,87 Euro im Westen und 6,36 Euro im Osten. "Allerdings gibt es Kunden, die zwischen 19 und 35 Prozent von diesen Löhnen abweichen, um ein Outsourcing zu verhindern. Das macht es schwierig, einen Mindestlohn zu finden, den alle akzeptieren."
"Viele schwarze Schafe"
Tatsächlich unterlaufen viele Firmen den Tariflohn. "Es gibt viele schwarze Schafe in der Branche, die zum Teil weniger als 6 Euro zahlen", sagte der Personalchef Claus Kohls von der Firma Gegenbauer. Gegenbauer ist mit rund 7000 Mitarbeitern einer der größten Arbeitgeber in der Gebäudereinigung und zahlt nach Tarif.
Die Tariflöhne in der Branche sind bereits jetzt allgemein verbindlich, sie müssen also auch von den Betrieben gezahlt werden, die nicht tarifgebunden sind. Unter dem Druck ausländischer Anbieter, aber auch mit Blick auf die EU-Erweiterung hat die Innung dennoch bereits 2005 gefordert, dass das so genannte Entsendegesetz auf die Gebäudereiniger ausgedehnt wird. "Das ist ein zusätzlicher Schutz und bietet mehr Kontrollmöglichkeiten", sagte Bungart. Es sei aber "nicht die entscheidende Schlacht" im Kampf gegen Lohndumping.
Kombilohn in der Kritik
Das damals noch rot-grüne Kabinett hat 2005 nach langen Debatte über Mindestlöhne die Ausweitung des Gesetzes auf die Gebäudereiniger beschlossen, stieß aber auf Widerstand der Union. Im Koalitionsvertrag wurde nun aber vereinbart, dass für diese Branche "unverzüglich" die Erweiterung vorgenommen werden soll.
Skeptisch steht man in der Branche allerdings der Einführung eines Kombilohns gegenüber. "Das ist höchst gefährlich", warnte Bungart. Er fürchtet starke Mitnahmeeffekte durch die Firmen. Allerdings scheint die Meinung hier innerhalb des Verbands gespalten: Die Firma Gegenbauer kann sich durchaus vorstellen, das Angebot eines staatlichen Zuschusses anzunehmen. "Wir würden mehr Leute einstellen", sagte Kohls. Auch ohne Kombilohn findet die Firma aber genug Arbeitskräfte. "Allein in Berlin bewerben sich jeden Monat mehrere Hundert Menschen um eine Stelle."

Das sind die Auflagen
Entsendegesetz Das Entsendegesetz verpflichtet dazu, dass alle in Deutschland beschäftigten Mitarbeiter einer Branche den gleichen Lohn bekommen. Damit soll verhindert werden, dass vor allem außereuropäische Unternehmen Arbeitsbedingungen wie die Tariflöhne unterlaufen. Voraussetzung ist, dass der Tariflohn bereits für alle deutschen Unternehmer gilt. Bei Zuwiderhandlungen drohen Geldstrafen bis 500.000 Euro.
Branchen Derzeit gilt das Entsendegesetz für die Baubranche, die Maler und Lackierer und die Seeschifffahrt. In der Baubranche wird auf dieser Basis ein Mindestlohn von 10,20 Euro (West) die Stunde gezahlt. Die häufige Schwarzarbeit konnte damit allerdings nicht verhindert werden.
  • Aus der FTD vom 17.01.2006
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