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Merken   Drucken   05.02.2004, 16:45 Schriftgröße: AAA

Generalbundesanwalt rechnet mit Aufhebung des Mzoudi-Freispruchs  

Der Freispruch im zweiten Hamburger Terrorprozess wird aus Sicht von Generalbundesanwalt Kay Nehm keinen Bestand haben. Die Bundesanwaltschaft werde Revision einlegen und rechne mit der Aufhebung des Urteils durch den Bundesgerichtshof.
Generalbundesanwalt Kay Nehm   Generalbundesanwalt Kay Nehm
"Ich hoffe auf den zweiten Durchgang und bin guter Dinge, dass wir uns noch mal in Hamburg vor Gericht wieder sehen," sagte Nehm am Donnerstag in Karlsruhe. Nehm äußerte sich unzufrieden über den Freispruch für Abdelghani Mzoudi, den der Senat mit einem Mangel an Beweisen begründet hatte. "Aus meiner Sicht hatte die Anklage gute Zeugen und gute Beweismittel. Das Plädoyer war wirklich überzeugend. Mehr kann man nicht zusammentragen", sagte er. Aus seiner Sicht zeigt auch die aktuelle Urteilsbegründung mit dem zentralen Argument "Im Zweifel für den Angeklagten", dass "der Hamburger Senat erheblich kalte Füße bekommen hat".
Nehm äußerte sein Unverständnis darüber, dass die US-Regierung wichtige Beweismittel wie die Aussagen des von den USA inhaftierten Terrorplaners Ramzi Binalshibh nicht dem Hamburger Senat zugänglich gemacht habe. "Dafür werden sie ihre Gründe haben, die uns aber nicht mitgeteilt wurden. Daher ist mir dieses Verhalten der USA unverständlich", sagte Nehm.
Nehm äußerte die Erwartung, dass die US-Regierung die bislang geheimen Aussagen Binalshibhs in absehbarer Zeit der Öffentlichkeit und auch der deutschen Justiz zugänglich machen wird. "In den USA wird ein Umdenken einsetzen, denn natürlich wird man sich dort nun fragen, warum das deutsche Strafverfahren gegen Mzoudi nun so geendet ist", sagte der Jurist. Er regte an, eine Befragung Binalshibhs via Satellitenschaltung zu ermöglichen: "Solche Möglichkeiten gibt es ja."

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