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Merken   Drucken   30.07.2009, 16:41 Schriftgröße: AAA

Gerichtsurteil: Kündigung wegen Kinderbettklau nichtig  

Normalerweise kennen Arbeitsgerichte bei Bagatelldelikten kein Pardon. Doch im Fall eines Müllmanns, der ein Kinderbett aus dem Sperrmüll mitgenommen hatte, ließen die Richter Milde walten: Der Rausschmiss war unverhältnismäßig.
Die Kündigung eines Müllmanns, der ein ausrangiertes Kinderbett mitgenommen hatte, ist unwirksam. Das hat das Arbeitsgericht Mannheim entschieden. Es stellte sich auf die Seite des Mitarbeiters, dem sein Arbeitgeber wegen des Bettes fristlos gekündigt hatte. Das Gericht entschied, dass die fristlose Kündigung nicht das notwendige Maß der Verhältnismäßigkeit erfülle. Nach dem Urteil darf der 29-Jährige weiter bei der Entsorgungsfirma arbeiten.
Ihm war im Dezember 2008 fristlos gekündigt worden, weil er vor den Augen seiner Kollegen ein Kinderreisebett aus dem Müll gezogen und mit nach Hause genommen hatte. Nach Ansicht seines Arbeitgebers war dies ein Diebstahl, der für eine Kündigung ausreicht. Die Geschäftsleitung lehnte einen Kommentar zu der Entscheidung ab. Vor Gericht hatte der Firmenchef einen Vergleich kategorisch abgelehnt.

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