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Merken   Drucken   28.06.2012, 12:29 Schriftgröße: AAA

Gerichtsurteil zur Beschneidung: Die Grenzen der Religionsfreiheit

Kommentar Das Urteil des Kölner Landgerichtes ist richtig - allen Protesten zum Trotz. Die Beschneidung kleiner Jungen aus rein religiösen Motiven ist eine Körperverletzung. Muslime und Juden sollten selbst über ihre Beschneidung entscheiden - frühestens mit 14 Jahren.
von New York

Nüchtern betrachtet geht es lediglich um ein kleines Stückchen Haut, um einen kleinen Schnitt und um einen relativ kurzen Schmerz. Doch wenn es um die Beschneidung kleiner jüdischer und muslimischer Jungen geht, kommt allen Beteiligten die Fähigkeit zu einer nüchternen Betrachtung offenbar abhanden.

Die Entscheidung des Landgerichts Köln, wonach die Zirkumzision, also die Entfernung der männlichen Vorhaut, aus rein religiösen Motiven als Körperverletzung strafbar ist, hat unter Muslimen und Juden einen Sturm der Empörung ausgelöst. Selbst in Israel, in den USA und in Australien sorgte die Kölner Entscheidung für Aufsehen. Dabei hat das Gericht nur wiederholt, was ohnehin im Gesetz steht: Wer einen anderen körperlich misshandelt, der wird bestraft.

Ein Junge wird in der Nationalmoschee in Kuala Lumpur, Malaysia, ...   Ein Junge wird in der Nationalmoschee in Kuala Lumpur, Malaysia, beschnitten

Dass die Entfernung der männlichen Vorhaut bei kleinen Jungen eine körperliche Misshandlung im Sinne von Paragraf 223 Strafgesetzbuch ist, lässt sich kaum bestreiten. Brisant ist dagegen die Frage nach der Strafbarkeit: Wiegen die religiösen Motive hinter diesem Ritual so schwer, dass der Arzt seinen Eingriff damit rechtfertigen kann? Wenn eine Beschneidung aus medizinischen Gründen vorgenommen wird, liegt eine solche Rechtfertigung sicher vor. Warum nicht auch bei religiösen Gründen?

Weil der Eingriff irreversibel ist, sagt das Landgericht Köln. Und weil der Schutz eines Kindes vor körperlicher Misshandlung schwerer wiegt als die religiöse Tradition. Welche Brisanz in dieser Entscheidung steckt, hat das Gericht offenbar erkannt, denn die Begründung fällt ungewöhnlich ausführlich aus. Sie führt zu einem schlüssigen Ergebnis und könnte durchaus als Vorlage für Karlsruhe dienen. Denn endgültig wird der Streit wohl erst vom Bundesverfassungsgericht entschieden werden.

Für die Kölner Richter ist der Fall damit erledigt, für die Politik und die Religionsverbände fängt er gerade erst an. Der Zentralrat der Juden in Deutschland reagierte als Erster und wies den Richterspruch als "beispiellosen und dramatischen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften" zurück. Ausdrücklich forderte er den Bundestag dazu auf, die Religionsfreiheit "vor Angriffen zu schützen".

Der Regierung kommt dieser Fall höchst ungelegen. Seit Jahren schon drückt sie sich um eine klare Position herum und will keine neuen Konflikte schüren. Die Zirkumzision sei in Deutschland "seit sechzig Jahren gesellschaftlich und juristisch als einwilligungsfähiger ärztlicher Eingriff akzeptiert", teilte das Justizministerium auf Anfrage mit. Genau das ist aber nicht der Fall: Zahlreiche Ärzte weigern sich, diesen Eingriff ohne medizinische Notwendigkeit vorzunehmen. Und in der Rechtswissenschaft ist die Zulässigkeit der Beschneidung hoch umstritten.

Ein Fall für den Ethikrat

Als Schlichter in der Not erscheint wieder einmal der Deutsche Ethikrat. Er könnte nun zumindest vorläufig eine Position ausarbeiten und der Regierung damit aus der Patsche helfen. Denn bis der Fall tatsächlich beim Verfassungsgericht landet, dürften noch ein paar Jahre vergehen.

Zumindest für die staatlichen Schulen hat Deutschland mittlerweile eine klare Linie definiert: Lehrerinnen dürfen im Unterricht keine Kopftücher tragen, und an den Wänden dürfen keine Kruzifixe hängen. Religion ist Privatsache. Gerade diese Argumentation macht den Streit allerdings besonders brisant, denn die Zirkumzision ist, anders als der Schulunterricht, ein rein privates Ritual. Bei den Juden wird sie am achten Tag nach der Geburt vorgenommen, bei vielen Muslimen in den ersten Lebensjahren. "Die Beschneidung von neugeborenen Jungen ist fester Bestandteil der jüdischen Religion und wird seit Jahrtausenden weltweit praktiziert", stellte der Zentralrat der Juden klar. "In jedem Land der Welt wird dieses religiöse Recht respektiert."

Religiöse Beschneidungen von Jungen sollten ...

 

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Letzteres stimmt freilich nicht so ganz. Selbst in den USA, wo die Religionsfreiheit besonders umfassend geschützt wird und wo bislang die Mehrheit aller Jungen - unabhängig von der Religion - nach der Geburt beschnitten wird, bildet sich mittlerweile erheblicher Widerstand. In San Francisco hatte eine Initiative sogar einen Volksentscheid über ein Verbot vorbereitet. Doch der wurde vorerst gerichtlich gestoppt. Nun muss wohl der Staat Kalifornien entscheiden.

Dass die religiöse Beschneidung in anderen Ländern geduldet wird, ist für Deutschland kein entscheidendes Argument. Hier muss sich die Regierung primär am Grundgesetz orientieren - und stößt dabei auf eine sogenannte Grundrechtskollision. So garantiert Artikel 2 das Recht auf körperliche Unversehrtheit, zugleich aber schützt Artikel 4 die ungestörte Religionsausübung. Im Ergebnis dürfte für den Gesetzgeber der umfassende Schutz aus Artikel 2 überwiegen, zumal sich eine Beschneidung niemals rückgängig machen, aber sehr wohl nachholen lässt.

Ab dem 14. Lebensjahr gelten Menschen in Deutschland als religionsmündig. Ab diesem Alter dürfen sie selbst darüber entscheiden, ob sie sich taufen lassen, sich einer anderen Religion anschließen und am Religionsunterricht in der Schule teilnehmen wollen. Wäre dieser Zeitpunkt für eine Beschneidung wirklich zu spät? "Man kann die Beschneidung auf einen späteren Termin verschieben, wenn es dafür triftige, zum Beispiel gesundheitliche Gründe gibt", heißt es in der Stellungnahme des Zentralrats der Juden zum Kölner Urteil. Wäre das geltende Recht nicht auch ein triftiger Grund?

  • Aus der FTD vom 28.06.2012
    © 2012 Financial Times Deutschland
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Kommentare
  • 19.07.2012 22:20:26 Uhr   günther lauer: beschneidungen

    bei einer disskussion im fernsehen hörte ich die obersten vertreter der muslime und juden in deutschland sagen, die entscheidung des kölner landgerichts sei eine provinzposse, was eine glatte projektion ist. genau das gegenteil ist der fall. es ist eine mutige entscheidung der kölner richter..danke. leider werden wir aber alle von einem weltweiten provinzposentum, besonders der muslime, juden und auch einem grossteil der amerikaner "geleitet", die den wahnsinn der religionsfreiheit und der überkommenden traditionen über die jahrhunderte erhalten konnten. hier wird vor allem die würde des kindes mit füßen getreten. in was für einer welt leben wir. grausam, ich schäme mich. hoffentlich kniggt nicht auch noch das bvg ein, wie es jetzt die bundesregierung tut.

  • 16.07.2012 08:57:29 Uhr   jack: Nein zu beschneidungen.
  • 14.07.2012 23:13:31 Uhr   Sebastian Krueger: Urteil zur Beschneidung
  • 29.06.2012 16:19:55 Uhr   Ice66: Rechtsstaat
  • 29.06.2012 08:15:57 Uhr   Michael Schuy: ohrringe
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