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Merken   Drucken   01.08.2012, 20:03 Schriftgröße: AAA

Gesetzentwurf aus dem Justizministerium: Berlin legt Sterbehelfern das Handwerk

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will das Geschäft mit der Sterbehilfe unterbinden. Doch Union und Ärzte laufen Sturm gegen die Pläne der FDP-Politikerin.
© Bild: 2012 DPA/Oliver Berg
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will das Geschäft mit der Sterbehilfe unterbinden. Doch Union und Ärzte laufen Sturm gegen die Pläne der FDP-Politikerin.
von Berlin

Die Bundesregierung will die kommerzielle Sterbehilfe unter Strafe stellen. Ein Gesetzentwurf von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sieht für die gewerbsmäßige Hilfe zum Selbstmord Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren vor. Bislang gibt es keine strafrechtliche Regelung für solche Fälle. Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland zwar verboten, die Beihilfe zum Suizid dagegen nicht strafbar.

Leutheusser-Schnarrenberger setzt mit dem Entwurf ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Vor allem der Union war an einer gesetzlichen Regelung gelegen. Die Liberalen sahen dagegen keine Notwendigkeit für ein Gesetz.

Aus der CDU kam jedoch harsche Kritik an der Vorlage der Justizministerin. Für Anstoß sorgte der Passus, dass die Beteiligung von "nicht gewerbsmäßig handelnden Teilnehmern" straffrei bleiben soll. Neben Lebensgefährten und Freunden können das auch Ärzte und Pflegekräfte sein, "wenn eine über das rein berufliche Verhältnis hinausgehende, länger andauernde persönliche Beziehung entstanden ist". Damit ist also nicht der behandelnde Arzt im Krankenhaus gemeint.

"Das öffnet Missbrauch Tür und Tor, wer will da die Grenze ziehen?", sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion Jens Spahn (CDU). Es gehe um hochethische Fragen, "die die libertäre Justizministerin mal eben en passant erledigen will". Auch der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, warf der FDP-Ministerin vor, eine gesetzliche Grundlage für Ärzte als Sterbehelfer schaffen zu wollen. Eugen Brysch von der Deutschen Hospiz Stiftung kritisierte, dass nicht deutlich werde, "was unter Strafe stehen und was straffrei bleiben soll".

Das Ministerium wies die Vorwürfe zurück. Es werde nicht mehr erlaubt als bislang, sagte eine Sprecherin. Es gehe nur um den Fall, wenn ein Pfleger oder Arzt in einem engen persönlichen Verhältnis zu dem Sterbewilligen stehe. "Wir wollen den bestrafen, der aus dem Leid anderer Menschen Gewinn ziehen will - nicht den, der dem Sterbenden die Hand hält", sagte der FDP-Sterbehilfeexperte Michael Kauch. Ein Arzt müsse den Raum verlassen, bevor der Sterbende das Bewusstsein verliere.

Im Kern geht es der Bundesregierung aber darum, Sterbehilfevereinen wie der Schweizer Organisation Dignitas und der Sterbehilfe Deutschland des früheren Hamburger Justizsenators Roger Kusch das Handwerk zu legen. Kusch hatte 2008 fünf Menschen bei der Selbsttötung unterstützt und dafür Geld kassiert. Die gewerbsmäßige Sterbebegleitung wurde ihm gerichtlich untersagt. Mit seinem Verein ist Kusch aber weiterhin in der Sterbebegleitung tätig. Auch Dignitas ist umstritten, weil der Verein in der Schweiz auch Ausländern Unterstützung bei einer Selbsttötung anbietet. Anders als in Deutschland können dort die tödlichen Medikamente legal beschafft werden.

Die Union will ähnliche Praktiken in Deutschland ausschließen. Der Koalitionsausschuss hatte Anfang März den Weg für eine gesetzliche Regelung frei gemacht. Sterben als Dienstleistungsangebot widerspreche dem christlichen Menschenbild und sei menschenverachtend, sagte Fraktionsvize Günter Krings damals. Aktive Sterbehilfe lehnt die CDU auch in ihrem Grundsatzprogramm ab. Palliativmedizin zur Linderung von Schmerzen Todkranker, Hospize und andere Formen der Sterbebegleitung werden dagegen unterstützt.

Wer in Deutschland aktive Sterbehilfe leistet, macht sich strafbar. Eine Tötung auf Verlangen kann mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug geahndet werden. Die Beihilfe zum Selbstmord ist dagegen bislang nicht strafbar. Wer einem Todkranken oder Lebensmüden ein tödliches Medikament zur Verfügung stellt, geht straffrei aus.

  • Aus der FTD vom 02.08.2012
    © 2012 Financial Times Deutschland
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