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Merken   Drucken   21.07.2003, 13:20 Schriftgröße: AAA

Gesundheitsreform: Die 18 wichtigsten Änderungen für Versicherte und Arbeitgeber  

Eine Fülle von Einzelmaßnahmen sieht das Eckpunkte-Papier der Parteien zur Gesundheitsreform vor. Hier die wichtigsten Punkte.
  • Zahnersatz: Ab 2005 ist der Zahnersatz keine Kassenleistung mehr. Patienten müssen sich dann entweder privat zusätzlich versichern oder einen Extrabeitrag an ihre gesetzliche Kasse zahlen.
  • Krankengeld: Ab 2007 zahlen Arbeitnehmer für den Lohnersatz bei langer Krankheit zusätzlich 0,25 Prozent ihres Bruttoeinkommens. Die Arbeitgeber werden davon entlastet.
  • Zuzahlung: Für Arzneimittel müssen Patienten künftig zehn Prozent aus der eigenen Tasche dazubezahlen. Mindestens 5 Euro, höchstens aber 10 Euro pro Packung werden fällig. Jeder Tag im Krankenhaus soll Patienten 10 Euro kosten, maximal werden jedoch Zuzahlungen für 28 Tage im Jahr berechnet. Pro Arzt und Behandlung kostet der Arztbesuch 10 Euro im Quartal. Haben Versicherte eine Überweisung, fällt die Gebühr weg. Insgesamt gilt für Zuzahlungen eine Jahresobergrenze von zwei Prozent des Bruttoeinkommens. Ausnahmen gibt es für Kinder und Chroniker. Chronisch Kranke zahlen maximal ein Prozent. Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sollen gar keine Zuzahlungen fällig werden.
  • Arzneimittel: Medikamente, die nicht vom Arzt verschrieben werden müssen, zahlen Patienten künftig meist selbst. Ausnahmen gelten für Kinder bis zwölf Jahre und bei speziellen Erkrankungen. Die Kosten für Kinderpräparate übernimmt weiterhin die Krankenkasse. Auch Aspirin für Schlaganfall-Patienten wird weiterhin von der Kasse übernommen.
  • Beamte: Auch Beamte, Minister und Abgeordnete sind von der Reform betroffen. Sie sollen künftig wie gesetzlich Versicherte für Zahnersatz und Krankengeld selbst aufkommen. Dazu wird das Beihilferecht für Beamte geändert. Im Gegenzug steigen die Prämien für die privat versicherten Beamten und Politiker.
  • Sozialhilfeempfänger: Bezieher der heutigen Sozialhilfe sollen grundsätzlich gesetzlich krankenversichert werden.
  • Integrierte Versorgung: Krankenhäuser werden für die ambulante Versorgung geöffnet. Patienten können sich in einem Krankenhaus behandeln lassen, ohne dort zu übernachten.
  • Positivliste: Die geplante Liste jener Medikamente, die von den Kassen ausschließlich bezahlt werden sollten, kommt nicht.
  • Leistungskürzung: Brillen müssen künftig selbst bezahlt werden. Das Sterbegeld fällt weg. Fahrtkosten von und zum Arzt erstatten die Kassen nicht mehr.
  • Apotheken: Das Verbot des Besitzes mehrerer Apotheken fällt. Künftig kann ein Apotheker bis zu vier Geschäfte betreiben. Zudem wird der Versandhandel mit Arzneien erlaubt. Dann können Patienten sich auch im Internet beraten lassen und dort ihre Medikamente bestellen.
  • Qualität: Das Institut zur Qualitätssicherung in der Medizin soll als Stiftung unter dem Dach der heutigen Verwaltungsgremien in der Medizin arbeiten. Das Institut soll Kosten und Nutzen neuer Medikamente analysieren und Leitlinien für Therapien erstellen.
  • Vertragsmonopol: Das Vertragsmonopol der Kassenärztlichen Vereinigungen wird leicht gelockert. Einzelverträge zwischen Fachärzten und Kassen sollen nur möglich sein, wenn die Fachärzte an der so genannten integrierten Versorgung teilnehmen. Der Einstieg in die Einzelverträge kommt ab 2007.
  • Fortbildung: Ärzte werden verpflichtet, sich regelmäßig zu qualifizieren und über die neuesten Therapien zu informieren.
  • Patientenquittung: Nach einem Arztbesuch haben Patienten Anspruch auf eine Quittung über Leistung und Kosten.
  • Gesundheitskarte: Ab 2006 wird eine neue Gesundheitskarte eingeführt. Auf dieser Chipkarte sollen alle wichtigen Patientendaten, etwa Allergien oder frühere Therapien, gespeichert werden.
  • Versicherungsfremde Leistungen: Ab 2004 sollen versicherungsfremde Leistungen schrittweise aus Steuermitteln finanziert werden, vor allem Leistungen rund um Schwangerschaften und Geburten. Um diese Kosten zu bezahlen, soll die Tabaksteuer 2004 und 2005 in drei Stufen um 1 Euro pro Schachtel steigen.
  • Rentner: Rentner müssen künftig mehr für ihre Krankenversicherung bezahlen - zumindest wenn sie eine Betriebsrente erhalten. Auf diese Einkünfte müssen Rentner den vollen Beitragssatz bezahlen. Bislang wurde hier der halbe Beitrag fällig.
  • Modell: Kassen sollen freiwillig Versicherten Selbstbehalt-Modelle anbieten können. Versicherte können sich wie bei den Privaten auf Wunsch Kosten erstatten lassen.

Finanzplan für gesetzliche Kassen in Mrd. Euro
Geschätzte Entlastungen 2004 2005 2006 2007
Leistungsausgrenzungen 2,5 2,5 2,5 2,5
Zuzahlungen 3,3 3,3 3,3 3,3
Tabaksteuer 1,0 2,5 4,2 4,2
Beiträge aus Versorgungsbezügen (Rentner) 1,6 1,6 1,6 1,6
Quantifizierte Struktureffekte 1,5 2,0 2,5 3,0
(z. B. Arzneimittelfestbeträge)
Zahnersatz (GKV/PKV) 3,5 3,5 3,5
Krankengeld 5,0
Gesamtsumme der Entlastung 9,9 15,4 17,6 23,1
Quelle: Verhandlungspapier der Parteien

GKV-Beitragssätze (mit Zahnersatz und Krankengeld) in % des Bruttoeinkommens
Geschätzte Entlastungen 2004 2005 2006 2007
Arbeitgeber 6,8 6,48 6,33 6,08
Arbeitnehmer 6,8 6,83 6,68 6,93
Quelle: Verhandlungspapier der Parteien

  • FTD, 21.07.2003
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