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Merken   Drucken   28.11.2011, 20:00 Schriftgröße: AAA

Gewerbesteuer: Unsinnige Belastung für Bahn-Konkurrenten

Leitartikel Ein neuer Entwurf zur Gewerbesteuer soll die Bahn verschonen, ihre Konkurrenz aber belasten. Das ist falsch und noch dazu ein Eigentor.

Es gibt zwei Regeln für die Verkehrspolitik, die gelegentlich vergessen werden: Wer den Schienenverkehr in Deutschland fördern will - und wer will das nicht? -, der darf ihn nicht teurer machen. Und, zweitens, wer den Schienenverkehr günstiger machen will, darf den Wettbewerb nicht erschweren. Doch genau gegen diese zwei Regeln verstößt der Entwurf eines Erlasses zur Gewerbesteuer, der zwischen Bundesfinanzministerium und den Ländern diskutiert wird. Geht es nach den Steuerbehörden, soll künftig auf Trassengebühren, die Eisenbahnverkehrsunternehmen an den Netzbetreiber bezahlen, auch noch Gewerbesteuer fällig werden.

Ungeschoren von dieser Neuregelung käme ausgerechnet der Primus davon, die Deutsche Bahn, die mit ihrer Tochter DB Netz schon die Trassengebühren kassiert. Die Bahn-Konkurrenten dagegen würden mit den Steuern belastet - also ausgerechnet jene, die schon mit spitzer Feder rechnen müssen, um mit dem Bahnriesen überhaupt konkurrieren zu können. Das ist wettbewerbspolitisch die falsche Botschaft. Und mit Blick darauf, dass im nächsten Jahr einige Millionen Zugkilometer im Regional- und Nahverkehr neu ausgeschrieben werden, ein Eigentor. Denn es schadet den Gebietskörperschaften, die hier mehr Wettbewerb brauchen.

Doch auch im Verhältnis zur Konkurrenz auf der Straße ist der Entwurf unausgegoren: Steuersystematisch müsste nämlich auf die Lkw-Maut ebenso Gewerbesteuer fällig werden. Das wurde im vergangenen Jahr schon von manchen Finanzämtern versucht, dann aber nach heftigen Protesten wieder eingestellt. Im neuen Entwurf wird die Lkw-Maut von der Besteuerung explizit ausgenommen. Die potenziellen Mehreinnahmen - ein Betrag im niedrigen zweistelligen Millionenbereich - rechtfertigen diese wettbewerbsverzerrende Belastung eines ökologisch sinnvollen Verkehrsträgers jedenfalls nicht.

  • Aus der FTD vom 29.11.2011
    © 2011 Financial Times Deutschland
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