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Merken   Drucken   15.06.2005, 16:06 Schriftgröße: AAA

Große Koalition bewahrt Lauschangriff vor dem Aus  

SPD, Grüne und Union haben in letzter Minute ihren Streit über den großen Lauschangriff beigelegt. Mit der Einigung haben sie das vorläufige Aus der Überwachung von Privaträumen beispielsweise durch Wanzen verhindert.
Nach der Einigung können die Ermittlungsbehörden zur Verfolgung organisierter Kriminalität und schwerer Straftaten Wohn- und Geschäftsräume auch weiterhin akustisch überwachen. Allerdings wird die Abhörpraxis durch zahlreiche Einschränkungen erschwert. Trotzdem zeigten sich alle Seiten zufrieden über den Kompromiss, der bereits am Donnerstag den Bundestag und am Freitag den Bundesrat passieren soll.
Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts setzte den Gesetzgeber unter großen Zeitdruck. Bis zum 30. Juni musste die Abhörpraxis geändert werden. Das Gericht hatte zahlreiche Bestimmungen des Gesetzes als nicht verfassungskonform moniert. Danach darf nur noch abgehört werden, wenn der Verdacht auf eine besonders schwere Straftat vorliegt.
Die Bundesregierung hatte daraufhin einen Gesetzentwurf vorgelegt, um die Auflagen der Karlsruher Richter umzusetzen. Die Union stellte jedoch weitergehende Forderungen und rief den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat an. Durch die Neuwahlpläne geriet die Union dort in die Zwickmühle. Lehnt sie den Regierungsentwurf ab, ist vorläufig Schluss mit der akustischen Wohnraumüberwachung.

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