Bilderserie Mit ihrem Urteil zur steuerlichen Absetzbarkeit von Arbeitszimmern haben die Verfassungsrichter die Regierung zurückgepfiffen - einmal mehr. FTD.de zeigt, wo die Richter in den letzten Jahren noch Pläne des Gesetzgebers durchkreuzten. von Jens Ressing, Kai Beller und David Böcking
Seit 2007 durfte ein Heimbüro nur noch dann auf die Steuer angerechnet werden, wenn dort der größte Teil der Arbeitszeit verbracht wurde. Diese Regelungen kippte Karlsruhe jetzt als ungerecht und unpraktisch: Heimische Arbeitszimmer müssen künftig wieder umfangreich absetzbar sein.