Statt 575 Mio. Euro zahlen sie nach neuem Recht 490 Mio. Euro. Die Erben von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen müssen 40 statt 16 Mio. Euro überweisen. Das ergibt sich aus einem Finanztableau von Bund und Ländern, das der FTD vorliegt.
Durch die Berechnungen wird die Vermutung zur Gewissheit, dass die Erben von Häusern und Wohnungen die Hauptlast der Reform tragen. Durch großzügige persönliche Freibeträge will die Große Koalition zwar sicherstellen, dass übliche Einfamilienhäuser an Ehegatten und Kinder steuerfrei vererbt werden können. Bei teureren Immobilien, etwa vermieteten Mehrfamilienhäusern, schlägt aber die künftig höhere Bewertung zu Buche. Das Bundesverfassungsgericht hatte Anfang 2007 in einem Grundsatzurteil verlangt, dass Immobilien und Betriebe marktnäher bewertet werden.
Problem Betriebsbewertung
Die Koalition will das Gesetz bis zur Sommerpause durch Bundestag und Bundesrat bringen. So kann es Anfang 2009 in Kraft treten.
Bei der Unternehmensbewertung forderte der baden-württembergische Finanzminister Gerhard Stratthaus (CDU) gegenüber der FTD mehr Spielraum. Es könne nicht sein, dass jedes Unternehmen mit einem Abzinsungssatz von 4,5 Prozent und einem Risikozuschlag von 4,5 Prozent bewertet werde. Mit diesen Zinssätzen werden nach den üblichen betriebswirtschaftlichen Methoden die zukünftigen Unternehmensgewinne auf den Tag des Betriebsübergangs abgezinst, um den Wert der Firma zu ermitteln. "Bei besonders risikobehafteten Unternehmen oder Branchen muss ich aber einen höheren Zinssatz zugrunde legen als bei einem sicheren Geschäft", sagte Stratthaus. "Sonst komme ich zu überhöhten Steuerwerten." In der angehängten Verordnung sollte eine allgemeinere Formulierung gefunden werden als die bisherige.
Zudem forderte Stratthaus, dass der bisherige Unsicherheitsabschlag von 20 Prozent bei der Bewertung von Grund und Boden nicht wie geplant abgeschafft wird. Solche Vermögenswerte seien schwierig zu bewerten, und durch einen Abschlag von mindestens zehn Prozent "lässt sich die Zahl der Prozesse zwischen Steuerzahlern und Finanzverwaltung minimieren".
Anders als Bayern sieht Baden-Württemberg keinen Grund, den Gesetzentwurf zugunsten der Landwirte zu ändern. Für die meisten sei die Erbschaftsteuer kein Problem.
Erleichterung für die Kleinen
Matthias Lefarth vom Zentralverband des Deutschen Handwerks lobte eine absehbare Verbesserung: Unternehmen mit einem Betriebsvermögen bis 150.000 Euro sollen gegenüber dem Finanzamt nicht mehr nachweisen müssen, dass sie den Betrieb 15 Jahre weiterführen und die Arbeitsplätze im Wesentlichen zehn Jahre lang erhalten. Das sind generell die Bedingungen dafür, dass Betriebsvermögen zu 85 Prozent von der Erbschaftsteuer befreit wird.
Wer die beiden Fristen nicht einhält, könnte nach den absehbaren Änderungen im Bundesrat zudem nicht mit dem völligen Wegfall der Steuerbefreiung bestraft werden, sondern mit einer zeitanteiligen Nachversteuerung. Wer also sieben von zehn Jahren durchhält, würde 30 Prozent der Erbschaftsteuer nachzahlen. Außerdem erwartet Lefarth, dass Geschäftsführergehälter nicht mehr in die Lohnsumme für die Zehnjahresfrist einfließen werden.