Damit ist Hessen das erste Bundesland, das die umstrittenen allgemeinen Studiengebühren an den staatlichen Hochschulen wieder abschafft. Der hessische Landtag beschloss ein entsprechendes Gesetz am Dienstagabend mit den Stimmen von SPD, Grünen und Linkspartei. CDU und FDP stimmten dagegen.
Im gleichen Zuge wurden auch die Langzeitstudiengebühren abgeschafft, die bei deutlicher Überschreitung der Regelstudienzeit fällig werden. Die Änderungen werden zum kommenden Wintersemester wirksam. Das Gesetz legt fest, dass die Hochschulen die mit der Abschaffung der Gebühren verbundenen Einnahmeausfälle von 92 Mio. Euro pro Jahr aus dem Landeshaushalt ersetzt bekommen. Über die Vergabe dieser Mittel soll an jeder Hochschule eine Kommission entscheiden, an der die Studenten zur Hälfte beteiligt sind.
Die geschäftsführende Landesregierung kritisierte das Gesetz. "Wir halten den eingeschlagenen Weg für falsch", sagte die kommissarische Wissenschaftsministerin Silke Lautenschläger (CDU). Die Studiengebühren hätten in Hessen nicht zu einem Rückgang der Zahl der Studierenden geführt. Vielmehr hätten die zusätzlichen Einnahmen die Situation an den Hochschulen verbessert. Kontraproduktiv sei vor allem die Abschaffung der Langzeitstudiengebühren.
Dagegen sprach die hessische SPD-Vorsitzende Andrea Ypsilanti von einem Schritt zu mehr Chancengleichheit und sozialer Gerechtigkeit. Die Ausgrenzung sozial schwacher Schichten an den Hochschulen habe damit ein Ende. Durch den Beschluss, die bei Wegfall der Gebühren fehlenden Mittel aus dem Haushalt zu ersetzen, hätten die Hochschulen auch in Zukunft ausreichend Geld zur Verfügung.
Die Linken-Abgeordnete Janine Wissler sagte, der Beschluss des hessischen Landtags müsse Startschuss sein für die Abschaffung von Studiengebühren auch in den übrigen Bundesländern. Dagegen sprach der hessische FDP-Vorsitzende Jörg-Uwe Hahn von einem unsozialen und ungerechten Gesetz. Nun müssten wieder Arbeiter und Handwerker mit ihren Steuergeldern die kostenlose Ausbildung von Akademikern finanzieren.
Studiengebühren von 500 Euro pro Semester waren in Hessen zum Wintersemester 2007/08 eingeführt worden. Die Einführung hatte massive Proteste von Hochschülern sowie eine Volksklage am hessischen Staatsgerichtshof ausgelöst. Über diese Klage wird der Staatsgerichtshof am 11. Juni entscheiden.