Nach der Reform ist vor der Reform - für die Pflegereform gilt dies erst recht. An diesem Freitag wird sie im Bundestag verabschiedet. Doch hinter den Ankündigungen, ein Gesetz zu schaffen, das dem demografischen Wandel gerecht wird, bleibt das "Reförmchen" weit zurück. Die FTD erklärt, was sich ändert und wo die Knackpunkte sind:
Die Menschen werden immer älter - und hilfsbedürftiger. Bereits heute sind 2,4 Millionen Menschen pflegebedürftig, bis 2050 wird sich die Zahl verdoppeln. 70 Prozent der Erkrankten werden von ihren Angehörigen zu Hause gepflegt. In Zukunft werden immer mehr Menschen an Demenz leiden. Denn die Wahrscheinlichkeit, daran zu erkranken, steigt ab dem 65. Lebensjahr dramatisch. Schätzungen zufolge wird sich die Zahl der Demenzkranken bis 2050 auf 2,3 Millionen verdoppeln.
Die pflegenden Angehörigen und die demenziell Erkrankten sollen von der Gesetzesänderung profitieren. Bislang wird das Pflegegeld nicht weitergezahlt, wenn die Erkrankten beispielsweise in eine Kurzzeitpflege gehen, damit sich die Angehörigen, meist Frauen, von ihren Pflegeaufgaben erholen können. Künftig soll das Pflegegeld zu 50 Prozent weitergezahlt werden.
Wer eine oder zwei Personen mehr als 14 Stunden pro Woche zu Hause pflegt, für den soll die Pflegeversicherung künftig die Rentenbeitragszahlungen übernehmen. Dies hilft beispielsweise Eltern von behinderten Kindern, die jedes Kind allein weniger als 14 Stunden pflegen.
Bisher bekommen Demenzkranke 100 Euro monatlich, in schweren Fällen 200 Euro. Die Gelder sollen deutlich aufgestockt werden. Ohne Pflegestufe gibt es monatlich 120 Euro zusätzlich, in Stufe I 70 Euro und 85 Euro in Stufe II. Statt Geld kann man auch Sachleistungen in Anspruch nehmen, um etwa einen ambulanten Pflegedienst zu bezahlen, der die tägliche Morgenwäsche oder das Kochen übernimmt. Die Sätze werden um 225 Euro in Pflegestufe 0 angehoben und um 215 Euro in Stufe I und 150 Euro in Stufe II. Pflegegeld oder Sachleistungen können kombiniert werden.
Der große Wurf ist die Reform nicht. Es fehlt ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff. Bislang springt die Pflegeversicherung ein, wenn man ein körperliches Gebrechen hat. Künftig sollen geistige Erkrankungen stärker berücksichtigt werden. Dass Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) noch in dieser Legislaturperiode ein Ergebnis präsentiert, ist unwahrscheinlich.
Rund 1,1 Mrd. Euro zusätzlich braucht Bahr ab 2013. Dann treten die Änderungen in Kraft. Gleichzeitig steigt der Beitragssatz der Pflegeversicherung um 0,1 Prozentpunkte auf 2,05, für Kinderlose auf 2,3 Prozent.