Der Streit über die Neuregelung der Ärztehonorare soll nach FTD-Informationen mit einer Zwei-Stufen-Lösung beigelegt werden. Erste Änderungen der heftig umstrittenen Honorarreform sollen zum 1. Juli greifen, der zweite und größere Schritt ist zum Jahreswechsel vorgesehen. Vertreter der Ärzte und der gesetzlichen Krankenkassen wollen am Montag darüber eine Grundsatzeinigung erzielen.
Nach Angaben aus Verhandlungskreisen geht es im ersten Schritt vor allem um Änderungen am Regelkatalog für die Arztleistungen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) will erreichen, dass die Mediziner künftig mehr Behandlungen außerhalb der gedeckelten Quartalspauschale abrechnen können. Dazu sollen einzelne Behandlungen aus diesem Katalog herausgenommen und mit Zuschlägen vergütet werden. "Beispielsweise fallen Gesprächsleistungen von Psychiatern darunter", heißt es. Die Höhe der Zusatzvergütung sei aber abhängig davon, wie häufig die Ärzte diese Behandlungen anwenden. "Je öfter sie genutzt werden, desto geringer fällt der Zuschlag aus." Zusätzlich zu den Regelleistungen erzielen Ärzte einen Großteil ihrer Honorare über Leistungen, die frei vergütet werden.
Von den kurzfristigen Änderungen sollen vor allem Arztpraxen mit wenig Patienten profitieren, die aber eine breite Leistungspalette anbieten. Allerdings soll insgesamt nicht mehr Geld ins System fließen, sodass die Korrekturen zulasten anderer Arztgruppen gehen.
Mit der seit Januar geltenden Honorarreform wurden etwa 3 Mrd. Euro mehr als 2007 zusätzlich zur Verfügung gestellt. Zugleich wurde die Abrechnung vom Punktesystem auf Euro umgestellt. Da die Ärztehonorare im Osten an Westniveau angeglichen wurden, löste die Reform in Bayern, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein Proteste aus, weil dort viele Mediziner Einbußen im Vergleich zu 2008 verbuchten.
Um Geld für die Änderungen am Regelkatalog zusammenzubekommen, will die KBV ihre Zusage fallen lassen, die Benachteiligung von Gemeinschaftspraxen auszugleichen. Bisher gelten für Gemeinschaftspraxen geringere Quartalspauschalen pro Arzt, um zu verhindern, dass sich die Mediziner gegenseitig Patienten überweisen. Nach einem Beschluss von 2008 sollte diese Ungleichbehandlung wieder aufgehoben werden. Nun bleibt sie vorerst.