Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) hat sich zuletzt massiv über die mangelhafte Kundenberatung der Geldhäuser beklagt. Sie droht ihnen mit einem Gesetz, wenn sie ihre Finanzprodukte nicht mit Beipackzetteln ausstatten, die über tatsächliche Kosten und Risiken informieren. Doch das ist Zukunftsmusik - bereits 2010 brechen aber härtere Zeiten für Kundenberater an. Änderungen gibt es zudem beim Erbrecht, Stromzählern und Bankerboni.
Ab dem 1. Januar müssen Banken Beratungsgespräche über Geldanlagen protokollieren und die Niederschrift dem Kunden aushändigen. Damit sollen Verbraucher mehr Möglichkeiten erhalten, eine falsche Beratung nachzuweisen.
Zudem verjähren Schadenersatzansprüche nach Falschberatung nicht mehr wie bisher drei Jahre nach Vertragsschluss. Die Frist beginnt erst, wenn der Anleger vom Schaden erfährt - endet allerdings nach zehn Jahren.
Bei der Regelung für die Managervergütung kommen die deutschen Banken dem Gesetzgeber zuvor. Sie wollen künftig ihre Boniregelungen am langfristigen Unternehmenserfolg ausrichten, um Fehlentwicklungen zu verhindern. Eine entsprechende Selbstverpflichtung, die bereits für das laufende Geschäftsjahr gilt, unterzeichnete die Branche. Eine gesetzliche Regelung soll 2010 folgen.
Am 1. Januar fällt der Startschuss für eine kleine Revolution im Keller: Alle Neubauten und sanierten Gebäude müssen dann mit elektronischen Zählern ausgerüstet werden. Die sogenannten Smart Meter zeigen vorerst aber nur den Stromverbrauch genau an. Außerdem entfällt der Hausbesuch zum Ablesen des Zählerstandes.
Die Geräte bieten aber viele andere Möglichkeiten: Versorger könnten die reine Stromlieferung mit zusätzlichen Dienstleistungen kombinieren, etwa dem automatischen Ein- oder Abschalten von Geräten, bei bestimmten Kostenlimits. Außerdem könnten sie verbilligte Tarife zu nachfrageschwachen Tageszeiten anbieten.
Das mehr als 100 Jahre alte Erbrecht wird gründlich aufpoliert. Mit der Reform soll der Wille der Erblasser gestärkt werden. So steht pflegenden Kindern oder Enkeln künftig ein höherer Erbteil zu. Bisher galt das nur, wenn sie ihren Beruf aufgaben.
Die Stundung von Pflichtteilen ist ein weiterer wichtiger Punkt der Reform. Haus- und Firmenerben müssen ihre Miterben nicht mehr sofort auszahlen. Bisher mussten Erben häufig verkaufen oder Schulden aufnehmen, um die finanzielle Belastung zu schultern.
Nach dem neuen Recht werden zudem Schenkungen zu Lebzeiten nicht mehr in voller Höhe in die Berechnung des Pflichtteils einbezogen. Nur wenn der Erblasser im Jahr nach der Schenkung stirbt, wird der volle Wert angerechnet.
Erleichtert wird mit der Reform die Möglichkeit, Familienangehörige zu enterben. Wer rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung verurteilt wird, kann vom Erbe ausgeschlossen werden. Auch körperliche Misshandlungen sind künftig ein Grund zur Enterbung.
Das Bleiberecht für Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe wird zum 1. Januar um zwei Jahre bis Ende 2011 verlängert. Ohne diesen Beschluss der Innenminister von Bund und Ländern hätte Anfang 2010 etwa 30.000 Flüchtlingen der Rückfall in die Duldung und damit möglicherweise eine Abschiebung gedroht. Die Betroffenen haben damit länger Zeit, sich um einen Job zu bemühen.
Bisher musste ein Festgenommener erst nach Beginn der Verhandlung über seine Rechte belehrt werden. Jetzt muss das unverzüglich passieren. Auch ein Pflichtverteidiger muss dem Häftling sofort zur Seite gestellt werden und nicht erst wie bisher nach maximal drei Monaten.