Auf die Bürger kommen im neuen Jahr zahlreiche gesetzliche Änderungen zu. FTD.de zeigt, was sich im Steuerrecht, bei Sozialabgaben, im Gesundheitswesen und weiteren Gebieten ändert. In Teil 1 geht es um Steuern.
Die schwarz-gelbe Koalition hat eine Reihe von Steuervereinfachungen beschlossen, die zum 1. Januar in Kraft treten. Entlastet werden die Steuerzahler dadurch kaum. Auch im Gesundheitswesen gibt es Änderungen: Zahnersatz wird für Kassenpatienten teurer.
Die bisher unterschiedlichen Voraussetzungen für den Abzug von Kinderbetreuungskosten wie Berufstätigkeit, Ausbildung oder Krankheit der Eltern entfallen. Dadurch wird der Steuerabzug erheblich vereinfacht. Die bisherige Unterscheidung füllt ein ganzes Blatt der dreiseitigen "Anlage Kind" in der Steuererklärung, hat aber praktisch keine steuerliche Bedeutung oder Auswirkung auf die Entlastungshöhe. Der Erklärungsaufwand wurde reduziert. Außerdem kommen mehr Eltern in den Genuss des Abzugs.
Bei der Gewährung von Kindergeld und Freibeträgen wird auf die Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern in der Schul- oder Berufsbildung verzichtet. Bisher entfallen Kindergeld und -freibetrag ab 8004 Euro Eigeneinkünften eines Kindes. Da aber ohnehin nur ein Prozent der volljährigen Kinder diese Grenze überschreitet, fällt die komplizierte Überprüfung komplett weg - die bisher immer wieder Ursache von Einsprüchen und Klagen ist.
Die Berechnung der Entfernungspauschale wird vereinfacht. Bei Nutzung verschiedener Verkehrsmittel müssen die anfallenden Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel nur noch in Ausnahmefällen für jeden einzelnen Tag belegt werden.
Kleine und mittlere Firmen profitieren dauerhaft von einer Erleichterung bei der Umsatzbesteuerung. Unternehmen mit bis zu 500.000 Euro Umsatz müssen die Umsatzsteuer erst dann ans Finanzamt abführen, wenn ihre Kunden die Rechnung tatsächlich bezahlt haben. Die während der Finanzkrise eingeführte und ursprünglich bis Ende 2011 befristete Sonderregel ("Ist-Besteuerung") gilt unbegrenzt.
Ein automatischer Guthabenschutz vor Pfändungen besteht ab dem 1. Januar nicht mehr auf dem normalen Girokonto. Dafür muss bei der Bank allerdings die Umwandlung in ein "Pfändungsschutzkonto" beantragt werden - dort ist dann das Existenzminimum von monatlich 1028,89 Euro sicher.
Bisher konnten Bankkunden Sozialleistungen wie Rente, Kindergeld oder Hartz-IV-Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach dem Eingang abheben, auch wenn schon eine Pfändung lief. Diese Sonderregelung endet am 31. Dezember 2011.
Kassenpatienten müssen für Kronen, Brücken und Prothesen tiefer in die Tasche greifen. Grund ist, dass die Krankenkassen nur die Kosten für die sogenannte Regelversorgung übernehmen. Was darüber hinausgeht, wird nach der neuen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet - mit einem Aufschlag von durchschnittlich sechs Prozent. Privatversicherte werden grundsätzlich nach der GOZ abgerechnet, müssen also in jedem Fall für den Besuch beim Zahnarzt mehr bezahlen.
Krankenkassen mit Geldproblemen müssen ihre Kunden künftig acht Wochen vor der Schließung über eine drohende Insolvenz informieren und im Fall des Falles beim Kassenwechsel unterstützen. Die anderen Kassen sind verpflichtet, auch Kranke, Alte und Geringverdiener aufzunehmen.
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