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Merken   Drucken   28.12.2011, 07:00 Schriftgröße: AAA

Jahreswechsel: Was sich 2012 ändert (Teil II)

Auf die Bürger kommen im neuen Jahr zahlreiche gesetzliche Änderungen zu. FTD.de zeigt, was sich im Steuerrecht, bei Sozialabgaben, im Gesundheitswesen und weiteren Gebieten ändert. In Teil 2 geht es um Soziales.
© Bild: 2010 AFP
Auf die Bürger kommen im neuen Jahr zahlreiche gesetzliche Änderungen zu. FTD.de zeigt, was sich im Steuerrecht, bei Sozialabgaben, im Gesundheitswesen und weiteren Gebieten ändert. In Teil 2 geht es um Soziales.
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) setzt zum Jahreswechsel eine wichtige Änderung für arbeitlose Existenzgründer um. Der sogenannte Gründungszuschuss wird in eine Ermessensleistung umgewandelt. Außerdem werden die Hartz-IV- und die Pflegesätze erhöht.
Der Regelsatz für Hartz-IV-Singles steigt um 10 auf 374 Euro, ein Plus von 2,74 Prozent. Die Erhöhung orientiert sich an der Entwicklung von Löhnen und Preisen. Den Staat kostet die Erhöhung etwa 570 Mio. Euro. In Paar-Haushalten steigt der Hartz-Satz um jeweils 9 auf 337 Euro. Bei Kleinkindern bis fünf Jahre gibt es ein Plus von 4 auf 219 Euro. Bei älteren Kindern bleiben die Regelsätze unverändert. Es gibt rund 6,1 Millionen Hartz-IV-Empfänger, darunter knapp 1,7 Millionen Kinder unter 15 Jahren.
Die Förderung von Arbeitslosen wird gestrafft: So gibt es künftig höhere Hürden zum abgespeckten Gründungszuschuss für arbeitslose Existenzgründer. Bisher hatten Arbeitslose, die ihr eigener Chef werden wollten, mittels eines unabhängigen Gutachtens die Tragfähigkeit beweisen müssen. Nach der neuen Regelung haben erwerbslose Existenzgründer künftig keinen Rechtsanspruch mehr auf einen Gründungszuschuss, die Vergabe liegt allein im Ermessen der Vermittler.
Die Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld, die die Beschäftigung während der zurückliegenden Finanz- und Wirtschaftskrise stabilisierten, fallen mit dem Jahreswechsel weg.
Für die gesamte Zeitarbeitsbranche gilt ein nach Ost und West differenzierter Mindestlohn: Er liegt im Osten bei 7,01 Euro und im Westen bei 7,89 Euro. Für die Beschäftigten im Dachdeckerhandwerk müssen bundesweit mindestes 11,00 Euro bezahlt werden. Auch bei den Gebäudereinigern tritt ein neuer Mindestlohn in Kraft: In den alten Bundesländern sind es 8,82 Euro, in den neuen Ländern 7,33 Euro.
Arbeitgeber, die die fünfprozentige Beschäftigungsquote für Schwerbehinderte nicht erfüllen, müssen eine höhere Ausgleichsabgabe bezahlen. Firmen, bei denen die Quote zu mindestens drei Prozent erfüllt ist, zahlen 115 Euro (plus 10 Euro) monatlich. Zwischen zwei und drei Prozent liegt der Betrag bei 200 Euro (plus 20 Euro) und unter zwei Prozent bei 290 Euro (plus 30 Euro).
Bulgaren und Rumänen erhalten künftig eine Arbeitserlaubnis für Deutschland, wenn sie einen Hochschulabschluss haben oder für eine Berufsausbildung ins Land kommen. Auch Erntehelfer aus diesen beiden Ländern dürfen jobben, wenn sie zu den in Deutschland geltenden Bedingungen eingestellt werden.
Mit dem zweiten Schritt der Jobcenter-Reform erhöht sich die Zahl der Kommunen, die die Betreuung von Langzeitarbeitslosen in eigener Regie - also ohne die Arbeitsagenturen - übernehmen. Deren Zahl steigt von bislang 67 um 41 auf 108 Landkreise und kreisfreie Städte.
Die Pflege von Familienangehörigen wird erleichtert. Mit der sogenannten Familienpflegezeit können Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit für maximal zwei Jahre auf bis zu 15 Stunden die Woche reduzieren - sofern der Arbeitgeber zustimmt. Um die Gehaltseinbußen währenddessen abzufedern, ist eine Lohnaufstockung vorgesehen. Wer zum Beispiel befristet von einer Vollzeit- auf eine Halbzeitstelle wechselt, erhält 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Nach der Rückkehr in den Vollzeitjob muss der gezahlte Vorschuss aber wieder abgearbeitet werden.
Für Pflegebedürftige gibt es mehr Geld. Bei jenen, die zu Hause ambulant versorgt werden, steigt der Pflegesatz abhängig von der Pflegestufe zwischen 10 und 60 Euro im Monat. Bei Heimbetreuung bleiben die Pflegesätze für die Pflegestufen I und II unverändert, in der Stufe III und für Härtefälle werden künftig zwischen 40 und 93 Euro mehr bezahlt.
Die Höchstsätze liegen dann in der ambulanten Pflege für die Pflegestufen I/II/III bei 450/1100/1550 Euro, im stationären Bereich bei 1023/1550/1918 Euro. In Härtefällen liegt der Pflegesatz ambulant und stationär bei jeweils 1918 Euro im Monat.
  • dpa, 28.12.2011
    © 2011 Financial Times Deutschland,
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