10.11.2009, 11:30
Jamaika im Saarland: Peter Müllers riskante Doppelrolle
Saarlands Landesvater ist Ministerpräsident und Justizminister in einem. Anwälte halten die Personalunion für einen Skandal. Doch den Juristen Müller juckt das nicht.
von Monika Dunkel
Zu den größten Katastrophen im Leben eines Justizministers zählt der Ausbruch eines Häftlings aus einer Justizvollzugsanstalt. Rasch ist dann die Rede von unzureichenden Sicherheitsstandards in Gefängnissen, und alsbald fordern die ersten den Kopf des Justizministers. Statistisch gesehen ist ein Knastausbruch der häufigste Grund für den Rücktritt eines Landesjustizministers.
Der saarländische Ministerpräsident Peter Müller.
Saarlands CDU-Ministerpräsident Peter Müller, der neuerdings Justizminister im Nebenberuf ist, kann da nur von Glück reden, dass die Mauern der JVA Saarbrücken so dick sind. Zuletzt schafften es drei Gefangene 1997, drüber zu klettern. Und seitdem hat die JVA aufgerüstet mit Natodraht. Dennoch, so tuscheln sie gerade in saarländischen Justizkreisen, was macht der Müller bloß, wenn doch einer ausbüxt? Beruft er sich dann selbst als Justizminister ab, oder tritt er als Landesvater zurück? Scheitert die Jamaikaregierung am Ende gar an einem Häftlingsdrama?
Für den Saarländischen Anwaltverein ist die Doppelfunktion, Ministerpräsident im Haupt- und Justizminister im Nebenberuf, ein Skandal. Damit verleihe sich Müller als Justizminister eine Art Unfehlbarkeitsstatus. Denn: "Wenn ein Fehler im Bereich der Justiz einen Rücktritt des Justizministers erforderlich macht, so würde dies bedeuten, dass der Ministerpräsident gehen müsste. Dann kippt die ganze Regierung. Da dies die Koalition nicht fordern wird, bleiben Fehler im Justizbereich ohne personelle Konsequenzen der Ministeriumsspitze" , so Olaf Jaeger, Präsident des Saarländischen Anwaltvereins, der über 900 Anwälte vertritt. Das Argument, dem Steuerzahler bleibe nun ein Ministerium und damit ein Kostentreiber erspart, sei zudem eine Milchmädchenrechnung, da ja nur der Minister eingespart werde, der Apparat aber nicht.
Teil 2: Einschränkungen bei den Bürger- und Freiheitsrechten
-
Aus der FTD vom 10.11.2009
© 2009 Financial Times Deutschland