Justizminister lehnen Reform des Jura-Studiums ab
Im Zuge des Bologna-Prozesses haben sich Europas Bildungsminister darauf geeinigt, ihre Studiengänge zu vereinheitlichen, um den Studierenden mehr Mobilität und Austausch zu ermöglichen. Mit dem Bachelor sollten die Studierenden nach drei Jahren einen berufsqualifizierenden Abschluss erhalten, ein Teil von ihnen sollte sich später noch mit einem Master-Programm fortbilden können.
Die Staatsexamens-Studiengänge wie Jura und Medizin hatte die Kultusministerkonferenz zunächst von der Angleichung ausgenommen. Im Jahr 2002 hat sie aber auch für diese - noch stark national geprägten - Ausbildungen eine Umstellung empfohlen.
"Keine realistischen Berufsperspektiven"
Jura-Fakultäten, Justizpolitiker und die Anwaltschaft hatten schon früh Bedenken gegen den Bologna-Prozess geäußert. So wurde das Jura-Studium erst 2002 reformiert, angesichts der Kürze der Zeit konnte der Erfolg dieser Reform noch nicht beurteilt werden. Auch bezweifeln die Berufsgruppen, dass es für den Jura-Bachelor mit einer dreijährigen Ausbildung geeignete Berufsfelder geben wird. Es wird befürchtet, dass sie nur Hilfstätigkeiten ausüben könnten, langfristig aber auch auf den Rechtsberatungsmarkt drängen könnten.
Schon die Koalitionsvereinbarung der künftigen Regierung hat gegen den Bachelor-Abschluss für Juristen votiert, nun haben auch die Landesminister nachgezogen. Für die Mehrzahl der Jura-Bachelors "gibt es keine realistischen Berufsperspektiven", heißt es in dem Beschluss. Die Umstellung auf die Bologna-Kriterien führe zudem "zu einem Verlust an Wissenschaftlichkeit in der universitären Juristenausbildung."
Nun wollen die Minister in den kommenden Jahren die Fortschritte in den Nachbarländern beobachten und 2008 erneut über das Thema Bologna verhandeln. Bis dahin wollen die Justizministerien auch ein Konzept für die Reform des Referendariats entwickeln. Im Gespräch ist eine "Spartenausbildung", bei dem die Nachwuchs-Juristen speziell auf einen Beruf hin ausgebildet werden sollen, anstatt wie jetzt - nach dem Konzept des Einheitsjuristen - für den Öffentlichen Dienst, Richterschaft und Anwaltstätigkeit qualifiziert zu werden.