Die Höchststrafe für die Unterstützung einer Terror-Organisation beträgt künftig zehn statt fünf Jahre Gefängnis. In namentlicher Abstimmung im Bundestag votierten 306 Abgeordnete dafür, 291 dagegen, 2 enthielten sich. Der Koalitionsmehrheit lehnte damit einen Bundesratseinspruch ab. Die Unionsmehrheit in der Länderkammer wollte auch Sympathiewerbung für Terror-Organisationen unter Strafe stellen. Im Vermittlungsausschuss war kein Kompromiss gefunden worden.
Ziel des Gesetzes ist es, den Rahmenbeschluss der EU zur Terrorismusbekämpfung vom 13. Juni 2002 umzusetzen. Darin werden unter anderem terroristische Straftaten und terroristische Vereinigungen definiert sowie Sanktionen für bestimmte Delikte festgelegt. Das deutsche Strafrecht erfüllt diese Voraussetzungen bisher nicht vollständig.
Mit dem Gesetz wird der Katalog der gemeingefährlichen Straftaten im Strafgesetzbuch gestrichen und ein neuer Deliktkatalog aufgestellt. Er enthält zusätzlich Straftaten wie Computersabotage, die Zerstörung von Bauwerken und von Telekommunikationsanlagen. Neu geregelt wird auch die vorsätzliche schwere Gefährdung durch Freisetzung von Giften. Die Unionsmehrheit in der Länderkammer hatte unter anderem gefordert, die so genannte Sympathiewerbung für kriminelle und terroristische Vereinigungen wieder unter Strafe zu stellen.