Das heimliche Ausspähen der Computerfestplatte ist nur zulässig, "wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen", heißt es in dem Urteil. Das Bundesverfassungsgericht stellt damit erstmals fest, dass es ein Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme gibt. Das neue Grundrecht sei aber nicht schrankenlos, sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier.
Mit dem Urteil erklären die Richter ein nordrhein-westfälisches Landesgesetz für verfassungswidrig. Aber die Entscheidung hat auch Auswirkungen über NRW hinaus. An der Frage der Online-Durchsuchung scheiterte in der Großen Koalition bisher eine Einigung auf die Neufassung des Gesetzes über die Kompetenzen des Bundeskriminalamtes (BKA). Die Ermittler sollen nach dem Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) zur Terrorabwehr Computer heimlich durchsuchen dürfen. Die SPD blockierte die Verabschiedung des Gesetzes, weil sie das Karlsruher Urteil abwarten wollte.
Nach dem Urteil ist klar, dass Online-Durchsuchungen nur unter strengen Auflagen möglich sind. Als Voraussetzungen nennt das Gericht, drohende Gefahren für Leib, Leben und Freiheit sowie Bedrohungen, die den Bestand des Staates oder die Grundlagen der menschlichen Existenz berühren. Außerdem muss ein Richter die Maßnahme anordnen. Intime Daten müssen geschützt bleiben oder bei der Auswertung sofort gelöscht werden.
Die Koalition hält trotz der Einschränkungen an ihren Plänen fest. Schäuble kündigte an, er werde die Auflagen im BKA-Gesetz berücksichtigen. "Ich gehe davon aus, dass nunmehr die beabsichtigte und von allen Experten und Polizeipraktikern für notwendig gehaltene Regelung im BKA-Gesetz so rasch wie möglich umgesetzt werden kann", sagte der CDU-Politiker. Der Online-Durchsuchung komme bei der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus eine zentrale Rolle zu. "Sie wird nur in wenigen, aber sehr gewichtigen Fällen zum Einsatz kommen", sagte Schäuble.
Der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung, Peter Schaar, forderte die Politik auf, darüber nachzudenken, ob Online-Durchsuchungen mit den Auflagen als Ermittlungsinstrument überhaupt noch geeignet seien. Das Verfassungsgericht habe die Hürden für ein Gesetz sehr hoch gesetzt. Es bleibe für die Maßnahme nur sehr wenig Raum, sie sei in nur ganz wenigen Fällen zulässig. "Deshalb liegt der Spielball nun auf Seiten der Politik." Sie müsse darüber nachdenken, ob Online-Durchsuchungen unter den Voraussetzungen, überhaupt noch geeignet seien, sagte Schaar der FTD.
Auch der der frühere FDP-Innenminister Gerhard Baum, einer der Kläger, sprach von einer Absage an den Präventionsstaat. "Heute ist Rechtsgeschichte geschrieben worden", sagte er der FTD. Für die Gesetzgebung seien mit dem Urteil sehr hohe Hürden geschaffen worden seien. "Es muss bei jedem Eingriff überprüft und abgewogen werden, ob es angemessen ist, die Privatsphäre zu verletzen".
Teil 2: Koalition will rasche gesetzliche Regelung