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Merken   Drucken   09.11.2012, 16:46 Schriftgröße: AAA

Kartellamt: Das bringt die neue Meldestelle für Benzinpreise

Autofahrer aufgepasst: Die Politik hat endlich auf Kritik am Preisgebaren der großen Mineralölkonzerne reagiert. Beim Bundeskartellamt wird eine Meldestelle für Benzin- und Dieselpreise eingerichtet. Später soll noch eine Smartphone-App folgen, mit deren Hilfe Autofahrer zur jeweils billigsten Tankstelle in ihrer Nähe gelotst werden.
© Bild: 2012 DPA/Bildfunk/Franziska Kraufmann
Autofahrer aufgepasst: Die Politik hat endlich auf Kritik am Preisgebaren der großen Mineralölkonzerne reagiert. Beim Bundeskartellamt wird eine Meldestelle für Benzin- und Dieselpreise eingerichtet. Später soll noch eine Smartphone-App folgen, mit deren Hilfe Autofahrer zur jeweils billigsten Tankstelle in ihrer Nähe gelotst werden.

Der Bundestag hat die Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas sowie für den deutschen Benzinmarkt beschlossen. Deren Befürworter erhoffen sich einen besseren Wettbewerb durch mehr Transparenz und damit eine preisdämpfende Wirkung.

Die 14.700 Tankstellen in Deutschland melden ihre Preise für Benzin und Diesel an die Markttransparenzstelle des Bundeskartellamtes. Sie werden in einer Datenbank erfasst und vermutlich privaten Anbietern zur Verfügung gestellt, also zum Beispiel dem ADAC, den Herstellern von Navigationsgeräten und Internet-Seiten wie Clever-Tanken.de oder Benzinpreis.de. Der Weg der Daten vom Kartellamt zum Endverbraucher ist noch nicht ganz klar. Auf jeden Fall sollen die Autofahrer über Smartphone oder Navi Zugriff auf aktuelle und amtliche Preisdaten der Tankstellen haben.

Der Autofahrer kann sich schnell und zuverlässig über die günstigste Tankstelle in seiner Umgebung informieren oder bei einer längeren Fahrt abfragen, wo entlang seiner Route der Sprit am billigsten ist. Diese Transparenz soll den Wettbewerb unter den Tankstellen verbessern. Das Bundeskartellamt war 2011 nach einer jahrelangen Untersuchung des Tankstellenmarktes zu dem Ergebnis gekommen, dass die fünf führenden Mineralölkonzerne ein marktbeherrschendes Oligopol bilden und über große Marktmacht verfügen. Es fand aber keine Hinweise auf illegale Preisabsprachen.

Das ist unklar. Zu dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz fehlt noch eine Rechtsverordnung, die Details regelt. So werden zum Beispiel kleine Tankstellen von der Pflicht ausgenommen, ihre Daten unverzüglich zu melden. Für das Kartellamt ist eine Preismeldestelle Neuland. Die Technik muss entwickelt und eingerichtet werden. Wie es im Moment aussieht, können die Autofahrer eventuell im nächsten Sommer auf die Daten zugreifen. Es kann aber auch später werden.

Vermutlich nicht. Die App könnte als Preisbremse wirken, wenn an den Tankstellen durch schwachen Wettbewerb hohe Handelsmargen erzielt würden. Dafür fehlen Belege. Die Mineralölwirtschaft beziffert ihren Gewinn aus dem Benzinverkauf an der Tankstelle auf einen Cent je Liter. Auch kleine und unabhängige Tankstellen klagen über niedrige Margen. Tankstellen machen mehr Gewinn mit ihrem Shopgeschäft und Dienstleistungen wie Autowäsche als mit dem Spritverkauf. Die Benzinpreise werden maßgeblich bestimmt durch Steuern und Abgaben sowie die Einkaufskosten für den Sprit. Die richten sich nach den Großhandelspreisen für Ölprodukte. Die wichtigsten Einflussfaktoren darauf sind der Rohölpreis und der Euro-/Dollarkurs.

Die Branche betrachtet sie als einen Ausdruck von scharfem Wettbewerb. Der Markt ist durch die Preistafeln an den Straßen und die Internet-Informationen der großen Anbieter schon heute transparenter als viele andere Märkte. Wie sich die Einführung der App auswirken wird, ist offen. Vielleicht kommt es zu einer Nivellierung der Preise auf einem etwas höheren, aber stabileren Niveau, weil auch die Anbieter über volle Transparenz verfügen. Vielleicht werden die Schwankungen auch noch hektischer.

Das ist nicht seine Aufgabe und es hat dazu auch nicht die Befugnis. Das Amt ahndet Verstöße gegen das Kartellrecht. Eine Preiserhöhung ist nicht gesetzwidrig, wenn sie nicht auf Absprachen beruht. Auch hohe Preise können im Wettbewerb entstehen. Das Kartellamt hat allerdings eine bessere Datenbasis und Marktnähe, um beim Verdacht auf wettbewerbswidriges Verhalten der Ölkonzerne Verfahren gegen sie einzuleiten.

Der ADAC appelliert an die Autofahrer, ihre Verbrauchermacht zu nutzen und preisgünstige Tankstellen anzufahren. Nach einer Erhebung des Automobilclubs spielt der Benzinpreis für fast die Hälfte der Fahrer kaum eine Rolle. Sie steuern immer die gleiche Stammtankstelle an, bevorzugen eine Marke oder sind von ihrer Firma mit einer Tankkarte ausgestattet. Doch je mehr Druck die Konzerne vom Markt verspüren, desto eher bleiben die Preise im Zaum, hofft der ADAC.

  • dpa, 09.11.2012
    © 2012 Financial Times Deutschland
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