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Merken   Drucken   10.06.2009, 13:41 Schriftgröße: AAA

Kindergeld: Regierung korrigiert Steuerfehler  

Die Große Koalition hat das Konjunkturpaket II geändert, um schwere steuerliche Nachteile für Familien zu verhindern. Allerdings gilt die Korrektur erst ab 2010. von Jens Tartler (Berlin)
Die Koalition verkauft dies als "Stärkung von Familien". Der Ökonom Frank Hechtner von der Freien Universität Berlin, der auf den Fehler hingewiesen hatte, kritisiert die halbherzige Korrektur: "Man fragt sich, warum diese Familien nicht schon 2009 förderungswürdig sind."
Der Streit entzündet sich an der Einkommensgrenze für das Kindergeld. Normalerweise wird diese Grenze angehoben, wenn der steuerliche Grundfreibetrag steigt. Im aktuellen Fall wollte das Bundesfinanzministerium aber aus Haushaltsgründen auf die Anpassung verzichten. Der Grundfreibetrag von bisher 7664 Euro steigt in den Jahren 2009 und 2010 um jeweils 170 Euro. Doch der Grenzbetrag für das Kindergeld sollte bei 7680 Euro bleiben.
Wird diese Grenze auch nur um 1 Euro überschritten, fällt das gesamte Kindergeld von 1968 Euro im Jahr für das erste Kind weg. Die Ökonomen sprechen hier von einem "Fallbeileffekt". Zahlreiche Studenten wollten jetzt auf Nebenjobs verzichten, um das Kindergeld für ihre Eltern nicht zu gefährden. Viele Eltern leiten das Kindergeld auch an ihre Kinder weiter. Hechtner und sein Kollege Jochen Hundsdoerfer hatten auf Grundlage statistischer Daten errechnet, das bis zu 100.000 Familien betroffen sind.
Das Finanzministerium hatte die Kritik der beiden Ökonomen, die sie in der FTD geäußert hatten, zunächst mit der Bemerkung abgetan, der Gesetzgeber müsse den Grenzbetrag nicht stets im Gleichschritt mit dem Grundfreibetrag erhöhen. In einem Schreiben verkündete es, eine Anhebung des Grenzbetrages sei "keinesfalls erforderlich".
Dann forderten aber viele Experten in der Bundestagsanhörung sowie die Länder im Bundesrat eine Anpassung. Diese kommt jetzt aber erst 2010. "Da geht es nur um Gesichtswahrung für das Finanzministerium", so Hechtner. Damit nicht jedes Mal eine Korrektur nötig ist, wenn der steuerliche Grundfreibetrag erhöht wird, hatte der Bundesrat vorgeschlagen, in dem Steuergesetz einen direkten Zusammenhang zwischen dem Grenzbetrag für das Kindergeld und dem Grundfreibetrag herzustellen. Dies hat der Finanzausschuss des Bundestages aber abgelehnt, weil er keinen Automatismus haben wollte.
Das Bundesfinanzministerium rechnet mit Mindereinnahmen von 195 bis 245 Mio. Euro pro Jahr. Insofern lagen Hechtner und Hundsdoerfer mit ihrer Berechnung von 207 Mio. Euro sehr gut. Diese Mindereinnahmen des Staates entsprechen dem finanziellen Schaden der Familien, den sie jetzt 2009 noch erleiden, bevor 2010 dann die Anpassung kommt.
Durch den "Fallbeileffekt" ist nicht nur das Kindergeld in Gefahr, sondern auch der Kinderbonus von 100 Euro, der im Rahmen des Konjunkturpakets II gezahlt wird.
Durch das deutliche Auseinanderklaffen von Grundfreibetrag und Grenzbetrag, führt Hechtner weiter aus, komme es zu dem "systemwidrigen Effekt", dass viele Eltern kein Kindergeld mehr bekämen, das Kind aber trotzdem keine Einkommensteuer zahle.
  • Aus der FTD vom 10.06.2009
    © 2009 Financial Times Deutschland,
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