Kirche für lau:Steuerrebellen mit und ohne Gottes Segen
Zwei Katholiken aus Bayern und Baden-Württemberg wollen keine Kirchensteuer mehr bezahlen, aber dennoch nicht exkommuniziert werden. Einer erhielt Recht, der andere kämpft noch. von Bernward Loheide
Mehr als 15 Millionen Menschen in Deutschland zahlen Kirchensteuer. Bisher gilt für sie: Wer sich das Geld sparen will, muss im Rathaus seinen Kirchenaustritt erklären - und die Konsequenzen hinnehmen. Vor allem die katholische Kirche ist streng: Sie beurteilt einen Austritt als Abfall vom Glauben und exkommuniziert die Betroffenen. Das heißt: Sie sind von Sakramenten wie Kommunion und kirchlicher Trauung ausgeschlossen. Doch diese Logik gerät zunehmend ins Wanken. Das ganze System steht auf dem Prüfstand.
Kann man in der Kirche bleiben, ohne Kirchensteuern bezahlen zu müssen? Der Ingenieur Andreas Janker aus Altomünster (Bayern) hat gezeigt, dass das möglich ist. Ende 2009 erklärte er auf dem Standesamt seinen Austritt aus der Kirche als "Körperschaft öffentlichen Rechts". Als das Bistum Regensburg ihn daraufhin exkommunizierte, protestierte er in Rom dagegen. Denn der 48-Jährige sieht sich weiter als gläubigen Katholiken und will auch weiter zur Kommunion gehen.
Die deutschen Bischöfe wollen nicht, dass so etwas Schule macht. Sie wollen das geltende System erhalten, das ihnen jedes Jahr Milliardeneinnahmen sichert. Doch der Vatikan beurteilt das anders: Der Rat für Gesetzestexte betonte bereits 2006, dass ein bloß formaler Kirchenaustritt noch keinen Abfall vom Glauben darstellt, der mit Exkommunikation bestraft werden muss. In einem Brief an Janker erinnerte der Präsident des Päpstlichen Rats, Francesco Coccopalmerio, im August an dieses Schreiben, das auch für Deutschland gelte.
Hartmut Zapp will Katholik bleiben, aber nicht zahlen
Das Bistum Regensburg lenkte im September ein und ordnete an, den Austrittsvermerk im Taufregister wieder zu löschen. Janker hat somit erreicht, was ein anderer Kirchenrebell bisher vergeblich versucht: Auch der Kirchenrechtsprofessor Hartmut Zapp aus Staufen (Südbaden) will Katholik bleiben, aber keine Kirchensteuer mehr zahlen, sondern nur eine freiwillige Abgabe. Auch er erklärte im Rathaus seinen Austritt aus der katholischen Kirche als Körperschaft öffentlichen Rechts. Doch gegen ihn zog das Erzbistum Freiburg vor Gericht.
Man kann auch nicht nur ein bisschen schwanger sein
So wie man nicht ein bisschen schwanger sein könne, könne man auch nicht "ein bisschen aus der Kirche austreten", betonte der Anwalt des Erzbistums, Felix Hammer: "Zapp ist aus innerkirchlicher Sicht Mitglied der Kirche, weil seine Austrittserklärung nicht wirksam ist." Das Verwaltungsgericht Freiburg wies die Klage der Kirche zwar ab, aber der Verwaltungsgerichtshof Mannheim gab ihr im Mai in zweiter Instanz statt. Nun hat Zapp beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt.
Notfalls werde Zapp auch vors Bundesverfassungsgericht und vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen, macht sein Anwalt Joachim Stolterfoht deutlich und fügt hinzu: "Ich sehe gute Erfolgsaussichten, denn das Kirchenrecht muss klar vom staatlichen Bereich getrennt werden." Die Vorgänge im Bistum Regensburg geben Zapp Rückenwind: Der Fall Janker könnte Schule machen.
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