Ein Apotheker nimmt ein Medikament auf Rezept aus dem Arzneischrank
"Wir möchten nicht, dass weniger verordnet wird, sondern dass preisgünstiger und effizienter verordnet wird", sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Carola Reimann, der FTD.
Zusammen mit weiteren Maßnahmen, unter ihnen ein zehnprozentiger Zwangsrabatt für Hersteller von Nachahmermedikamenten, soll das Gesetz den Krankenkassen 1,3 Mrd. Euro pro Jahr an Einsparungen bringen.
Die Warnungen vor einer drohenden Unterversorgung der Patienten seien "zum Teil Panikmache", sagte Reimann. Kein Verständnis zeigte sie für den Aufruf der Ärzteorganisation NAV-Virchow-Bund in Westfalen-Lippe, Kassenpatienten nur noch Privatrezepte auszustellen, die sie bei ihren Krankenkassen einreichen sollten. "Es ist ein Skandal, auf dem Weg über den Rezeptblock die Patienten zu missbrauchen", sagte Reimann.
Die SPD-Politikerin wies darauf hin, dass die umstrittene Bonus-Malus-Regelung, die die Regresszahlungen festlegt, nicht zwingend vorgeschrieben sei. "Wenn Kassenärztliche Vereinigung und Krankenkassen einer Region sich auf andere Mechanismen einigen, um die Arzneimittelausgaben zu bremsen, dann greift die Regelung gar nicht."
Bundesweiter Protesttag am 24. März
Auf Bundesebene distanzierte sich der NAV-Virchow-Bund, der die niedergelassenen Ärzte vertritt, von dem Aufruf in Westfalen-Lippe. Man wolle jedoch "deutlich machen, dass diese Verschlechterung der Patientenversorgung auf die Kappe der Politik geht", sagte ein Sprecher. In Baden-Württemberg ruft der Ärzteverband Medi seine Mitglieder auf, Kassenrezepte mit Stempeln zu versehen. "Kommt Bonus-Malus, wäre dies ein Privatrezept" oder "Kommt Bonus-Malus, zahlt Ihr Arzt Ihre Medikamente" lauten die Textvorschläge.
Für den 24. März kündigten 29 Ärzteverbände, unter ihnen der NAV-Virchow-Bund, einen bundesweiten Protesttag der niedergelassenen Ärzte an. Bereits im Januar hatten 20.000 Ärzte in Berlin gegen die Gesundheitspolitik der Bundesregierung demonstriert.
Experten halten es jedoch nicht für ausgemacht, dass die umstrittene Regelung tatsächlich die Versorgung von Kassenpatienten mit Arzneimitteln verschlechtert. "Inhaltlich halte ich die Sorgen, dass die Versorgung der Patienten mit Arzneimitteln leiden wird, nicht für gerechtfertigt, weil durch die Bonus-Malus-Regelung nur ausgabenstarke Arzneimittelgruppen mit ausreichenden Verordnungsalternativen erfasst werden", sagte der Heidelberger Pharmakologie-Experte Ulrich Schwabe der FTD. Er ist Mitherausgeber des jährlichen Arzneiverordnungsreports. "Ich denke, dass bei einer vernünftigen Festlegung der Dosiereinheiten das Ziel des Gesetzes erreicht werden kann, preisgünstigere Präparate zu verschreiben, ohne dass die Versorgung der Patienten gefährdet wird und ohne dass die Ärzte Regress zahlen müssen."
Drittes Prüfinstrument
Schwabe erklärte den Protest der Ärzte damit, dass die Regelung nicht der erste Versuch ist, die Verschreibungspraxis zu kontrollieren: "Die Ärzte protestieren gegen die Bonus-Malus-Regelung, weil das nun schon das dritte Prüfinstrument ist, mit dem ihr Verschreibungsverhalten überprüft wird. Viele Ärzte haben Angst, dass sie bei einem dieser Instrumente auffallen und dann zahlen müssen."
Adressaten der Unmutsäußerungen sind unter anderem die Bundesländer. Deren Abgesandte entscheiden am 10. März im Bundesrat darüber, ob das Arzneimittelspargesetz wie geplant zum 1. April in Kraft treten kann. Das Bundesgesundheitsministerium rechnet bisher fest damit, dass die nötige Mehrheit zustande kommt. Zwar hatten einige Länder - unter ihnen die wahlkämpfenden Landesregierungen in Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz - Bedenken angemeldet. Beide werden von Koalitionen mit Beteiligung der FDP regiert. Doch für eine Mehrheit im Bundesrat sind sie nicht unbedingt nötig. Es würde reichen, wenn alle Bundesländer mit großer Koalition oder Unionsregierung zustimmen.
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