Widerlegt werde auch die Behauptung, die anlasslose Speicherung von Telefon- und Internetdaten sei "von essenzieller Bedeutung für die Strafverfolgung". Die Diskussion sei vor allem bestimmt durch den Verweis auf Einzelfälle. Es stimme auch nicht, dass die Sicherheit der Bürger ohne dieses Instrument aufs Spiel gesetzt werde. Stadler wertete die Resultate als Bestätigung der Position des Justizministeriums.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung 2010 gekippt. Seither streiten Union und FDP erbittert über ein neues Gesetz. Einen Einigungsversuch in Verhandlungen hat es wegen der verhärteten Positionen bislang nicht gegeben.
Union will Daten trotzdem Speichern
Die Union pocht auf Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung und warnt vor einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Die EU-Richtlinie sieht die Speicherung von Daten für mindestens sechs Monate bis zu zwei Jahren vor. Leutheusser-Schnarrenberger sieht dagegen keinen Handlungsdruck. Ihr Ministerium verweist darauf, dass die EU-Kommission derzeit die eigene Richtlinie überarbeite.
Die Wissenschaftler des Max-Planck-Instituts wertete für die Studie neben eigenen Quellen eine umfangreiche Datensammlung. Hierzu zählen die Aufklärungsquoten von 1987 bis 2010 aber auch Daten von Ländern, in denen eine Zeit lang die Vorratsdatenspeicherung galt. Auch dort habe nicht nachgewiesen werden können, dass die Sammlung und Speicherung von Daten "mit sichtbaren Unterschieden in der Sicherheitslage" verbunden gewesen wäre.
Das Justizministerium hält in einer Zusammenfassung der Studie fest: "Das Argument, ohne Vorratsdatenspeicherung werde erfolgreiche Ermittlungsarbeit verhindert oder unzumutbar erschwert und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger aufs Spiel gesetzt, trägt nicht mehr und findet gerade keine Stütze in den nunmehr vorliegenden empirischen Befunde."