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Merken   Drucken   27.01.2012, 11:21 Schriftgröße: AAA

Koalitionsstreit: FDP beweist Sinnlosigkeit von Vorratsdatenspeicherung

Beim Thema Datenspeicherung bieten die Liberalen der Union die Stirn. Die Justizministerin legt eine Studie vor, die "keinen empirischen Nutzen" in der umstrittenen EU-Richtlinie ausmacht. Auch andere spionagetechniken sind demnach überflüssig.
© Bild: 2011 FTD/Marvin Zilm
Beim Thema Datenspeicherung bieten die Liberalen der Union die Stirn. Die Justizministerin legt eine Studie vor, die "keinen empirischen Nutzen" in der umstrittenen EU-Richtlinie ausmacht. Auch andere spionagetechniken sind demnach überflüssig.
Das FDP-geführte Bundesjustizministerium zeigt sich im Streit mit der Union über die Speicherung von Telefon- und Internetdaten unnachgiebig. Das Ressort von Ministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger legte dazu eine Expertenstudie vor, die am Freitag an den Bundestag und die EU-Kommission überwiesen werden sollte.
"Die Studie zeigt, dass die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung nicht empirisch belegt, sondern nur ein Gefühl der Praktiker ist", sagte der Parlamentarische Staatssekretär Max Stadler in Berlin. Die anlasslose Speicherung von Daten habe keinen messbaren Einfluss auf die Quoten zur Aufklärung von Straftaten. Stadler warb in der Koalition für Verhandlungen über das von der FDP vorgeschlagene "Quick-Freeze-Verfahren". Bei diesem sollen Daten nur in besonderen Verdachtsfällen nachträglich eingefroren werden können.
Das renommierte Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg kommt in der vom Ministerium im Jahr 2010 in Auftrag gegebenen Studie zu dem Ergebnis, dass der Wegfall der Vorratsdatenspeicherung nicht als Ursache für Veränderungen bei der Aufklärungsquote herangezogen werden könne.
Widerlegt werde auch die Behauptung, die anlasslose Speicherung von Telefon- und Internetdaten sei "von essenzieller Bedeutung für die Strafverfolgung". Die Diskussion sei vor allem bestimmt durch den Verweis auf Einzelfälle. Es stimme auch nicht, dass die Sicherheit der Bürger ohne dieses Instrument aufs Spiel gesetzt werde. Stadler wertete die Resultate als Bestätigung der Position des Justizministeriums.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung 2010 gekippt. Seither streiten Union und FDP erbittert über ein neues Gesetz. Einen Einigungsversuch in Verhandlungen hat es wegen der verhärteten Positionen bislang nicht gegeben.
Union will Daten trotzdem Speichern Die Union pocht auf Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung und warnt vor einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Die EU-Richtlinie sieht die Speicherung von Daten für mindestens sechs Monate bis zu zwei Jahren vor. Leutheusser-Schnarrenberger sieht dagegen keinen Handlungsdruck. Ihr Ministerium verweist darauf, dass die EU-Kommission derzeit die eigene Richtlinie überarbeite.
Die Wissenschaftler des Max-Planck-Instituts wertete für die Studie neben eigenen Quellen eine umfangreiche Datensammlung. Hierzu zählen die Aufklärungsquoten von 1987 bis 2010 aber auch Daten von Ländern, in denen eine Zeit lang die Vorratsdatenspeicherung galt. Auch dort habe nicht nachgewiesen werden können, dass die Sammlung und Speicherung von Daten "mit sichtbaren Unterschieden in der Sicherheitslage" verbunden gewesen wäre.
Das Justizministerium hält in einer Zusammenfassung der Studie fest: "Das Argument, ohne Vorratsdatenspeicherung werde erfolgreiche Ermittlungsarbeit verhindert oder unzumutbar erschwert und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger aufs Spiel gesetzt, trägt nicht mehr und findet gerade keine Stütze in den nunmehr vorliegenden empirischen Befunde."
  • Reuters, 27.01.2012
    © 2012 Financial Times Deutschland,
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