Dieses ist ein kostenpflichtiger Inhalt der FTD. Bitte melden Sie sich an, um fortzufahren!
Abonnenten
Sie haben kostenlosen Zugang zum Weiterlesen oder Herunterladen. Bitte melden Sie ich mit Ihren Zugangsdaten über die Anmeldebox an.
Nicht-Abonnenten
Wenn Sie Interesse an einem FTD-Abo haben, informieren Sie sich über die verschiedenen Abo-Angebote unter www.ftd.de/abo-vergleich.
Alternativ können Sie für den Zugriff auf den gewünschten Inhalt ein Tagesticket erwerben. Für den Erwerb eines Tagestickets müssen Sie bei uns registriert sein (zur Registrierung). Nach Registrierung melden Sie sich einfach über die Anmeldebox an. Anschließend können Sie das Tagesticket erwerben.
Statten Sie Ihre Mitarbeiter oder Key-Accounts mit dem Informationsangebot der FTD aus. Über Unternehmenslösungen für Abonnements oder Online-Zugänge informiert Sie gern unsere Abteilung Business Cooperations, corporate-solutions(at)ftd.de.
Bei Fragen rund ums Abo wenden Sie sich bitte an unsere Service-Zentrale unter kundenservice@ftd.de(Fortsetzung, Teil 2)
· Expertise in allen Bereichen: Laut Selbstdarstellung im Internet gehört zu
den Aufgaben der Bundesbank „stabiles Geld, stabiles Finanz- und
Währungssystem, stabiles Bankensystem, sicherer Zahlungsverkehr und
sicheres Bargeld“. Nur das Personal der BaFin verfügt jedoch über die
erforderlichen Kenntnisse der Solvenz- und Marktaufsicht über den gesamten
Finanzsektor (Banken, Versicherungen und Wertpapierhandel).
· Keine verfassungsrechtlichen Bedenken: Die geldpolitischen Aufgaben
der Bundesbank könnten dort verbleiben. Die bisher schon ausgeübten
Tätigkeiten der Bundesbank im Bereich der Bankenaufsicht könnten ohne
verfassungsrechtliche Bedenken der BaFin zugeschlagen werden. Das hätte
den Vorteil, dass keine komplizierten rechtlichen Konstrukte erforderlich
wären, um die verfassungsmäßige Unabhängigkeit der Bundesbank
sicherzustellen. Da die BaFin bereits einen Dienstsitz in Frankfurt hat, wären
überdies keine Umzüge von Bundesbankbeschäftigten erforderlich.
· Keine Interessenskonflikte bei der Versicherungsaufsicht: Die
Versicherungsaufsicht hat funktioniert; bei den deutschen Versicherern gibt es
keine Probleme, die denen des Bankensektors auch nur annähernd
vergleichbar sind. Die Wahrnehmung der Aufsicht über
Versicherungsunternehmen durch die Bundesbank wäre problematisch, da es
hier zu Interessenkonflikten kommen kann. Schließlich sind die Versicherer
wichtige Gläubiger der Banken. Auch hier wäre ein Festhalten an dem
bisherigen Drei-Säulen-Prinzip und der Aufsicht durch die BaFin die sauberste
Lösung.
· Europäische Aufsicht: Auf europäischer Ebene ist gerade eine neue
Finanzaufsicht beschlossen worden, die der bisherigen Struktur der BaFin
entspricht. Es gibt drei eigenständige Säulen, die unabhängig voneinander
geführt werden, aber miteinander kooperieren. Auch die europäische Aufsicht
gibt also dem Drei-Säulen-Prinzip der BaFin den Vorzug vor „Twin-Peaks“, und
hat den Plänen, die Bankenaufsicht durch eine Notenbank dominieren zu
lassen, eine Absage erteilt.
· Hoheitliche Tätigkeiten im BMF: Das von der Bundesbank vorgeschlagene
Modell muss dazu führen, dass die Kolleginnen und Kollegen im BMF zukünftig
weniger Zeit für ihre eigentlichen ministeriellen Aufgaben haben werden. Statt
sich mit der propagierten Steuererleichterung zu befassen oder über die
Finanzierung des neuen Kindergelds nachzudenken, werden sie sich mit
Verwaltungsakten befassen müssen.
Wie man hört, hat Herr Weber seinen Wohnsitz im schönen Rheinland. Vielleicht ist
also alles viel banaler: Herr Weber möchte einfach gerne öfter mal in Bonn seinen
Dienstgeschäften nachgehen. Das ist verständlich. Warum deswegen eine Behörde,
die gute Arbeit leistet, in Aufruhr gesetzt wird, ist es allerdings nicht."
Zitat Ende
Mein Fazit, ein weiser Personalrat.
Liebes Ferkel, Lieber Lästerwelle, davon könntet Ihr was lernen!