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Merken   Drucken   02.06.2005, 08:13 Schriftgröße: AAA

Köhler hat Bedenken gegen Neuwahlen  

Im Kanzleramt und im Präsidialamt gibt es Zweifel, dass Bundespräsident Horst Köhler dem Wunsch nach Auflösung des Bundestags nachkommen wird. Es sei nicht auszuschließen, dass Köhler aus verfassungsrechtlichen Bedenken die Neuwahl ablehnt. von Peter Ehrlich und Claus Hulverscheidt
Könnte Schröders Pläne durchkreuzen: Bundespräsident Horst Köhler   Könnte Schröders Pläne durchkreuzen: Bundespräsident Horst Köhler
Auch im Präsidialamt hieß es, es sei noch längst nicht ausgemacht, dass Köhler den Neuwahl-Coup so einfach abnicken werde wie von Bundesknazler Gerhard Schröder geplant und von Unions-Kanzlerkandidatin Angela Merkel erhofft. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1983 setze hohe Hürden. Offiziell hat die Prüfung im Präsidialamt allerdings noch gar nicht begonnen.
Köhler muss über Neuwahlen entscheiden, wenn Schröder wie angekündigt am 1. Juli im Bundestag die Vertrauensfrage stellt und die Abstimmung verliert. Der Präsident kann dann innerhalb von 21 Tagen das Parlament auflösen, er muss es aber nicht – beispielsweise dann nicht, wenn er die Abstimmungsniederlage für fingiert hält.
Köhler will mit allen Parteien sprechen
Ein solch fingiertes Votum hatte Ende 1982 der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl inszeniert. Er war durch ein Misstrauensvotum im Parlament an die Macht gekommen und wollte sich dann nachträglich ein Mandat der Bürger holen. Das Bundesverfassungsgericht akzeptierte das Vorgehen schließlich trotz erheblicher Bedenken, machte aber deutlich, dass dies für die Zukunft alles andere als ein Freifahrtschein sei.
Köhler selbst betonte, dass er zunächst mit den Vorsitzenden aller Fraktionen sprechen wolle. „Ich werde mir ein eigenständiges Urteil bilden und dann entscheiden. Das ist meine Pflicht“, so der Präsident.
Nein brächte Parteien in Bedrouille
Lehnt er am Ende ab, kämen die Parteien in die Bredouille. Dass Schröder einfach bis 2006 weiterregieren würde, gilt als ausgeschlossen. Träte er zurück, müssten sich die Fraktionen zunächst um die Neuwahl eines Kanzlers im Parlament bemühen. Erst wenn dies misslänge, würden die Bürger gefragt. Deshalb rechnen die Spitzen der Parteien derzeit eher damit, dass Köhler am Ende zustimmt.
Um dies zu gewährleisten, wird sich Schröder in seiner Begründung für die Vertrauensfrage voraussichtlich eng an die Vorgaben des Gerichts halten. Im Anschluss sollen enge Vertraute, etwa Bundesminister, durch Enthaltung bei der Vertrauensabstimmung für die Niederlage sorgen.
Regierung korrigiert Angaben über Telefonat
Die Bundesregierung räumte gestern offiziell ein, dass sie Köhler nicht vorab in ihre Pläne eingeweiht habe (FTD vom 30. Mai). Vize-Regierungssprecher Thomas Steg sagte, Schröder habe nach Schließung der Wahllokale in Nordrhein-Westfalen versucht, Köhler zu erreichen. Das Gespräch sei aber erst später zustande gekommen. Zu diesem Zeitpunkt hatte der SPD-Vorsitzende Franz Müntefering die Neuwahlpläne längst publik gemacht.
Regierungssprecher Béla Anda hatte letzte Woche erklärt, Köhler sei „am späten Nachmittag“ informiert worden – und damit den Eindruck erweckt, Schröder habe vor 18 Uhr telefoniert. Gerüchten zufolge unterließ der Kanzler dies, weil er fürchtete, Köhler könne die Pläne Merkel erzählen, die den Coup dann mit der Forderung nach sofortigen Neuwahlen hätte platzen lassen können.
  • Aus der FTD vom 02.06.2005
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