Auswahl und Urteil - FTD-Autoren berichten über Wirtschaft, Politik und Gesellschaft
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Nun ist die Steuerfreistellung des Existenzminimums von Kindern keine "familienpolitische Leistung", sondern Verfassungsgebot (so das Verfassungsgericht). Das Kindergeld ist somit in erheblichem Umfang - insgesamt ca. 2/3 - Rückerstattung von von Diebesgut. Also keine "familienpolitische Leistung", so wenig wie das ebenfalls verfassungsrechtlich gebotenen Ehegattensplitting.
Der eigentliche Subventionsanteil des Kindergeldes ist umso größer, je weniger die Eltern verdienen. Auch die meisten anderen "familienpolitischen" Leistungen, etwa die Jugendhilfe, sind in Wahrheit weitgehend Sozialleistung an relativ gering verdienenden Eltern, zum großen Teil finanziert von Eltern der oberen Mittelschicht. Und die finanzieren zugleich mit gewaltigen Beträgen die soziale Absicherung ihrer kinderarmen Nachbarn, die von den Kindern anderer Leute profitieren, den gesparten Aufwand für deren Aufzucht (incl. Betreuungsaufwand) aber privat verwenden.
Daß Familien vom Steuerrecht profitiert hätten, ist ein Märchen. Weiterhin immer zahlen sie, gemessen am Äquivalenzeinkommen pro Kopf, deutlich höhere Steuern als vergleichbare Singles. Außerdem treffen sie, wegen ihres höheren Konsumbedarfes, die indirekten Steuern weit stärker als Kinderlose, etwa die Umsatzsteuer. Deren letzte Anhebung hat alle scheinbaren Wohltaten, in Wahrheit kleine Almosen, bei der Einkommenssteuer weit überkompensiert.