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Merken   Drucken   21.10.2008, 14:01 Schriftgröße: AAA

Konzepte für Patientenverfügungen: Vier Wege zum vorletzten Willen  

Wann gilt eine Patientenverfügung? Mit einem neuen Konzept wollen Parlamentarier den jahrelangen Streit um diese Frage lösen. Inzwischen gibt es vier verschiedene Vorschläge - FTD.de stellt sie vor. von Monika Dunkel, Kai Beller und David Böcking (Berlin)
Auch bei einem ernsten Thema wie der Patientenverfügung gibt es gelegentlich etwas zum Schmunzeln. Als Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) am Dienstag ein neues Konzept zu dem umstrittenen Thema vorstellte, berichtete er von einem Patienten, der seine Partientenverfügung vorbildlich beim Arzt deponiert hatte. Einziges Problem: Die Information darüber, welche Behandlung er in einer medizinischen Grenzsituationen wünscht, steckte in einem verschlossenen Umschlag. Aufschrift: "Erst nach meinem Tod zu öffnen."
Die Frage, unter welchen Umständen eine Patientenverfügung gelten sollte, beschäftigt seit Jahren den Bundestag. Das Konzept, das Bosbach gemeinsam mit Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckart (Grüne) und Abgeordneten von SPD und Grünen vorstellte ist mittlerweile der vierte Ansatz. Ein Überblick:

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