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Merken   Drucken   31.08.2010, 19:06 Schriftgröße: AAA

Kopf des Tages: Uwe Schneider - Sarrazins Gutachter

Über das Schicksal von Thilo Sarrazin bestimmt auch Uwe Schneider. Der Juraprofessor ist Corporate-Governance-Beauftragter der Bundesbank und urteilt darüber, ob der Vorstand Sarrazin Regeln verletzt hat. von Jens Tartler 
Es gibt viel Geheimniskrämerei bei der Bundesbank in diesen Tagen. Am Dienstagabend sollte es ein Treffen des Vorstands mit Thilo Sarrazin  geben. Alleiniges Thema: die Äußerungen des Vorstandsmitglieds Sarrazin über Migranten und ihre Vereinbarkeit mit dem Verhaltenskodex der Bundesbank.
Uwe Schneider, Corporate-Governance-Beauftragter der Bundesbank   Uwe Schneider, Corporate-Governance-Beauftragter der Bundesbank
Ob auch der Corporate-Governance-Beauftragte Uwe Schneider  an dem Gespräch teilnimmt, wollte die Kommunikationsabteilung der Bank nicht bekannt geben. Das nahm ihr dann Schneider ab: Er werde mit dem Vorstand über das Ergebnis des Krisengesprächs beraten, erzählte der Rechtsprofessor von der TU Darmstadt ganz diskret der Deutschen Presse-Agentur.
Ob Sarrazin rausgeschmissen werden soll oder nicht, darüber entscheidet nicht Prof. Dr. Dr. h.c. Uwe H. Schneider, wie er sich mit vollem Namen nennt. Aber der Ethikbeauftragte der Notenbank hat eine wichtige Funktion als Berater. Und wenn Schneider eindeutige Verstöße Sarrazins gegen den Verhaltenskodex für Vorstände feststellt, haben Bundesbankpräsident Axel Weber  und seine Kollegen eine juristische Rückversicherung für einen möglichen Prozess vor dem Arbeitsgericht. Es ist nämlich nicht davon auszugehen, dass Sarrazin kampflos das Feld räumen würde.
"Es geht um grundlegende Prinzipien", sagte Schneider der FTD. Nach dem Kodex müssten sich Vorstände "so verhalten, dass das Ansehen der Bundesbank und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Bank erhalten bleiben". Ob Sarrazin sich so verhalten hat oder nicht, sagt Schneider nicht explizit, aber man kann seine Zweifel am Wohlverhalten des Vorstandsmitglieds heraushören. "Der Kodex ergänzt den Arbeitsvertrag", schiebt er noch nach, damit es jeder begreift. Sollten Schneider und der Vorstand der Bundesbank feststellen, dass Sarrazin den Kodex verletzt hat, kann der Vorstand mit Mehrheit einen Antrag auf Abberufung beschließen.
Dass die Notenbank gerade Schneider zu ihrem Mann für Corporate Governance gemacht hat, ist für den Professor kein Zufall. "Am Finanzplatz Frankfurt kennt mich jeder", sagt er mit mühsam gebändigtem Selbstbewusstsein. "Ich gebe den führenden Kommentar zum Wertpapierhandelsgesetz heraus."
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Seit dem vergangenen Jahr ist er in Darmstadt zwar emeritiert, aber er arbeitet einfach weiter: "Ich bin mein eigener Vertreter, solange der Lehrstuhl noch nicht neu besetzt ist." Außerdem leitet er noch das Institut für Bank- und Kapitalmarktrecht an der Universität Mainz. "Ich habe zwei Pferde im Stall", so Schneider.
Dann verweist er noch darauf, dass er die Corporate-Governance-Kodizes für Deutschland und die OECD mit ausgearbeitet habe. Aber über den Fall Sarrazin im Einzelnen könne er nichts sagen. Dafür sei die Bundesbank zuständig.
  • Aus der FTD vom 01.09.2010
    © 2010 Financial Times Deutschland,
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