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Merken   Drucken   08.08.2012, 19:28 Schriftgröße: AAA

Korruptionsregeln: Ratifiziert doch endlich

Leitartikel Peinlich, peinlich: Die Bundestagsabgeordneten haben bislang nicht die Uno-Konvention gegen Bestechlichkeit unterschrieben. Fürchten sie, dadurch in die Bredouille zu kommen? Und auf Sportwagen auf Unternehmenskosten verzichten zu müssen? Den braucht es ja eigentlich nicht zu einer guten Zusammenarbeit mit Lobby- und Interessensgruppen.

Es ist ein menschlicher Wunsch, über sich selbst bestimmen zu können. Warum nur machen die Bundestagsabgeordneten dann so wenig Gebrauch davon? Oft zögern und zaudern sie, wenn es sie selbst betrifft - bei den Diäten, beim Wahlrecht und auch bei einer Uno-Konvention gegen Bestechlichkeit von politischen Amtsträgern. Seit neun Jahren wartet diese bereits auf Ratifikation im Bundestag und Umsetzung in deutsche Gesetze.

Zu Recht fordern deshalb mehr als 30 deutsche Konzernchefs - von Allianz bis Siemens -, dieses Versäumnis endlich nachzuholen. Zumal das Zögern der Politik die Wirtschaft beeinträchtigt: Deutsche Unternehmen, die für sich selbst und ihre Partner im Ausland Complianceregeln erlassen haben, wirken zunehmend unglaubwürdig, wenn sich der eigene Staat vor Regeln gegen Bestechlichkeit drückt. Ein Vorbild sieht anders aus.

Das Uno-Abkommen verpflichtet seine nun schon rund 160 Unterzeichnerstaaten, gesetzlich gegen korrupte Amtsträger vorzugehen. Die Bundesregierung - im Einklang mit den vorherigen Regierungen - fürchtet aber, dass Abgeordnete dann künftig nicht mehr frei in der Ausübung ihrer Mandate wären. Dabei ist genau das Gegenteil der Fall: Nur weil der Staat den Umgang mit Einladungen und Geschenken an Parlamentarier bislang viel zu lax geregelt hat, können diese in den Ruf der Bestechlichkeit geraten. Das aber verdienen die Abgeordneten nicht, die im Regelfall ehrlich und seriös sind.

Eine Ratifikation der Konvention allein verhindert Korruption natürlich nicht. Dafür braucht es eine konsequente Strafverfolgung und eine wirksame Gesetzgebung: Denkbar wäre eine Regelung, die Einladungen und Geschenke an Mandatsträger bis zu einer noch auszuhandelnden Grenze erlaubt - und Überschreitungen unter Strafe stellt. Vorbild könnte das Beamtenrecht sein, das Staatsbedienstete bestraft, die kleinere Sachgeschenke annehmen.

Für Abgeordnete müsste man es modifizieren und normale parlamentarische Gepflogenheiten, wie eine Einladung zum Abendessen, weiterhin erlauben. Es gehört zur guten parlamentarischen Arbeit, dass ein Abgeordneter sich legal mit Lobby- und Interessengruppen austauschen kann. Nur braucht es dazu weder eine goldene Uhr noch einen Sportwagen auf Unternehmenskosten vor der Tür.

  • Aus der FTD vom 09.08.2012
    © 2012 Financial Times Deutschland
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