Exklusiv
Das Bundesfinanzministerium will ab 2010 die Ausgaben für die gesetzliche Krankenversicherung stärker von der Steuer freistellen. Bislang war das nur für Privatversicherte geplant.
Das Bundesverfassungsgericht habe vorgeschrieben, dass Aufwendungen in Höhe des "sozialhilferechtlich gewährleisteten Leistungsniveaus zur Kranken- und Pflegeversicherung" ab 1. Januar 2010 von der Steuer abzugsfähig seien, heißt es in einer Tischvorlage des Ministeriums für den Haushaltsausschuss des Bundestages. "Unerheblich ist dabei, ob Beiträge an gesetzliche oder private Kranken- oder Pflegeversicherungen erbracht werden", schreibt das Ministerium in der Vorlage, die der Financial Times Deutschland (Donnerstagsausgabe) vorliegt.
Die voraussichtlichen Steuerausfälle für die öffentlichen Haushalte beziffert das Ministerium in der Vorlage ab 2010 auf einen "mindestens hohen einstelligen Milliardenbetrag". Die Bundesregierung werde "ein besonderes Augenmerk darauf legen, die Belastungen insgesamt so gering wie möglich zu halten".
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