Wer krank ist, kann von seinem Arbeitgeber aufgefordert werden, schon am ersten Tag der Abwesenheit ein Attest vorzulegen. So weit, so unbekannt: Man darf wohl getrost unterstellen, dass viele Arbeitnehmer diese geltende Rechtslage gar nicht kennen. Und vielleicht auch so mancher Unternehmer. Durch das aktuelle Urteil des Bundesarbeitsgerichts, das die Rechtslage im Wesentlichen bestätigt, dürfte sich das ändern.
Unternehmen tun jedoch gut daran, die Rechtsmöglichkeiten nur im Einzelfall auszuschöpfen: etwa wenn berechtigte Zweifel an der Krankheit eines Mitarbeiters bestehen. Für alle anderen ist Fingerspitzengefühl gefragt, um den Betriebsfrieden zu sichern. Denn wer ein Attest ab dem ersten Krankheitstag verlangt, sendet ein Signal des Misstrauens aus: Beweise mir, dass du wirklich krank bist und nicht nur simulierst. Zudem besteht die Gefahr, dass Arbeitnehmer gleich für mehrere Tage krankgeschrieben werden, auch wenn sie nur einen Tag zur Rekonvaleszenz benötigten.
Vertrauen in die Urteilskraft der Arbeitnehmer bedeutet dagegen Wertschätzung. Wer sich als Arbeitnehmer anerkannt fühlt, ist motivierter und gesünder. Das stellte bereits der Fehlzeitenreport des DGB von 2011 fest. Das wiederum kann die Kosten deutlich senken. Die gängige Praxis, wonach ein kranker Arbeitnehmer spätestens ab dem vierten Tag einen Attest vorlegen soll, ist dagegen ein guter Kompromiss: Die Kontrolle wird nicht übertrieben, andererseits sind längere Krankheitsphasen kalkulierbar. Wer relativ früh Bescheid weiß, wann ein Mitarbeiter wieder einsatzfähig ist, kann die Produktion umplanen und Abläufe neu organisieren.
Der Krankenstand sollte besser durch eine betriebliche Gesundheitsvorsorge reduziert werden - etwa durch kostenlose Impfungen oder Gesundheitskurse. Jeder eingesetzte Euro zahlt sich da mehrfach wieder aus.