Davor hat der bekannte Verfassungsrechtler Hans Herbert von Arnim gewarnt. "Die Überhangmandate könnten dieses Mal tatsächlich die Wahl entscheiden", sagte von Arnim der Financial Times Deutschland (Dienstagsausgabe). "Und noch viel schlimmer: Es könnte eine richtige Kampagne gemacht werden, um Erst- und Zweitstimmen auf zwei Parteien aufzuteilen. Das könnte das Zünglein an der Waage sein."
So könnten Union und FDP ganz gezielt in gewissen Bundesländern für Stimmensplitting werben. Das gelte etwa für Sachsen und Baden-Württemberg, wo die CDU viele Überhangmandate erzielt hat. Die CDU könnte ihre Wähler dazu aufrufen, ihre Zweitstimme den Liberalen zu geben.
Das würde die Mandatsausbeute für Schwarz-Gelb maximieren. Von Arnim sagte: "Die Union muss es noch nicht einmal selber machen. Jetzt ist das Thema nicht mehr aus der Welt zu schaffen. Früher war die Zweitstimmenthematik undurchsichtig. Inzwischen wissen alle, dass es einen Systemfehler gibt, der ganz gezielt ausgenutzt werden kann."
Von Arnim übte auch Kritik am Bundesverfassungsgericht, das dem Gesetzgeber eine lange Frist für die Neuordnung des Wahlrechts gelassen hat - bis 2011. "Das Gericht hat sich und damit das Wahlsystem quasi in eine Falle bugsiert", so von Arnim. Er sprach sich dafür aus, die Reform noch in dieser Woche anzugehen. "Die Zeit drängt: Die aberwitzige Konsequenz der Überhangmandate und des negativen Stimmgewichts könnte sonst das ganze System in Misskredit bringen."