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Merken   Drucken   21.05.2006, 19:53 Schriftgröße: AAA

Länder bauen Insolvenzverfahren um  

Dossier Die Justizminister der Länder wollen ein neues Verfahren zur Entschuldung mittelloser Schuldner einführen. Für Schuldner, die nicht in der Lage sind, die Verfahrenskosten zu zahlen, soll nicht mehr das aufwändige Insolvenzverfahren durchgeführt werden. von Birgit Jennen, Berlin
Eine bestmögliche Gläubigerbefriedigung soll mit der neuen ...   Eine bestmögliche Gläubigerbefriedigung soll mit der neuen Insolvenzverfahrensregel realisiert werden
Der Treuhänder, der bislang die Vermögensverwaltung übernimmt, entfällt. Stattdessen sollen die Gläubiger mittels Zwangsvollstreckung direkt auf den Schuldner zugreifen können. Nach acht Jahren endet das Verfahren, der Schuldner wird dann von seinen Restverbindlichkeiten befreit. "Ist der Schuldner nicht einmal in der Lage, die Verfahrenskosten aufzubringen, so wird das eigentliche Ziel des Insolvenzverfahrens, eine bestmögliche Gläubigerbefriedigung zu realisieren, vollständig verfehlt", heißt es in dem Gesetzentwurf, der der FTD vorliegt. Ein "weniger aufwändiges Verfahren" ohne Kosten müsse für völlig mittellose Personen eingeführt werden.
Die geplante Neuregelung kommt vor allem den Ländern zugute. Diese tragen bislang die Verfahrenskosten, wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist. Entfallen die Verfahrenskosten, werden die öffentlichen Haushalte entlastet.

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