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Merken   Drucken   28.02.2006, 17:17 Schriftgröße: AAA

Lammert bleibt bei Nebeneinkünften eisern  

Der Verhaltenskodex für Bundestagsabgeordnete steht noch nicht vor dem Aus. Parlamentspräsident Norbert Lammert (CDU) will trotz der Klagen von sechs Abgeordneten vor dem Verfassungsgericht an der geplanten Offenlegung von Nebeneinkünften festhalten.
Geht es nach Bundestagspräsident Norbert Lammert, gibt es für ...   Geht es nach Bundestagspräsident Norbert Lammert, gibt es für Politiker bald keine geheimen Nebeneinkünfte mehr
Die Klagen kämen nicht ganz überraschend, sagte Lammert. "Bereits während der parlamentarischen Beratung waren ausdrücklich auch verfassungsrechtliche Bedenken geäußert worden", sagte der Politiker.
Die Sprecherin des Bundesverfassungsgerichts hatte am Dienstag bestätigt, dass sich der CDU-Abgeordnete Friedrich Merz und der CSU-Politiker Max Straubinger in Einzelklagen an das Gericht gewandt hätten. Zudem haben sich die FDP-Abgeordneten Heinrich Kolb, Sibylle Laurisch und Hans-Joachim Otto und der Sozialdemokrat Peter Danckert gemeinsam an das Gericht gewandt.
Sie alle halten Paragraf 44 des seit Januar 2006 gültigen Verhaltenskodexes für Bundestagsmitglieder für verfassungswidrig. Danach müssen Bundestagsabgeordnete bis zum März ihre monatlichen Nebeneinkünfte angeben.
Nur der Bundestagspräsident kennt Details
Sie sollen diese Einkünfte zwar nicht in exakter Höhe veröffentlichen, aber in Einkommensstufen von bis zu 3500 Euro, bis zu 7000 Euro und über 7000 Euro im Monat. Lediglich der Bundestagspräsident, dem die Nebeneinkünfte gemeldet werden müssen, kennt ihre genaue Höhe.
Werden die Nebentätigkeiten nicht gemeldet, sind empfindliche Geldbußen vorgesehen. Von Spenden abgesehen soll die Annahme von Geld und Vorteilen ohne angemessene Gegenleistung künftig ausdrücklich unzulässig sein.
Auslöser für die Initiative waren Zahlungen von Firmen an Abgeordnete, denen zum Teil keine Gegenleistung gegenüberstand. Der Entwurf der Koalitionsfraktionen war von der FDP und Teilen der Unions-Fraktion abgelehnt worden.
Lukrative Wirtschaftsjobs
Bei den Klägern handelt es sich vorwiegend um Anwälte und Freiberufler, die neben ihrem Mandat zum Teil lukrative Aufgaben in der Wirtschaft ausüben. Für Merz sind im Bundestagshandbuch allein sieben nicht-ehrenamtliche Mitgliedschaften in Unternehmensgremien ausgewiesen, darunter beim Versicherungskonzern AXA, der Deutschen Börse, der BASF und der Commerzbank.

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