Das teilten am Dienstag der Landtag in Hannover und das Verwaltungsgericht Braunschweig mit. Die beiden Landtagsabgeordneten Ingolf Viereck und Hans-Hermann Wendhausen hatten sich geweigert, zusammen mehr als 766.000 Euro an das Land abzuführen. Beide Politiker hatten nach Antritt ihres Landtagsmandates 1994 ihre Gehälter von Volkswagen weiterbezogen.
Nach dem niedersächsischen Abgeordnetengesetz dürfen Volksvertreter aber nur dann ein zusätzliches Einkommen beziehen, wenn sie dafür auch eine entsprechende Leistung erbringen. Gansäuer hatte Viereck aufgefordert, knapp 344.00 Euro an das Land abzuführen, bei Wendhausen sind es knapp 430.000 Euro. Der Landtagspräsident hatte seine Forderung damit begründet, dass die von den Abgeordneten erbrachten Gegenleistungen in ihrem Wert hinter den VW-Zahlungen zurückgeblieben seien.
Die Abgeordneten seien nun aufgefordert, sich bis zum 15. Juli zu den Klagen zu äußern, teilte das Gericht mit. Wann die beiden Verfahren verhandelt und entschieden werden, sei noch nicht abzusehen.