Das ehemalige Preußische Herrenhaus, der Sitz des Bundesrates
Nach dem Beschluss der Länderkammer besteht Zeitdruck, denn das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 30. Juni für die Neufassung der akustischen Wohnraumüberwachung gesetzt. Angesichts der für September angestrebten vorgezogenen Bundestagswahl ist nun unklar, ob diese Frist noch einzuhalten ist und das Gesetz nicht ganz hinfällig wird.
Ohne rasche Einigung im anstehenden Vermittlungsverfahren und beim Überschreiten der von Karlsruhe gesetzten Frist gäbe es auf Bundesebene keine gesetzliche Grundlage mehr für das Abhören von Wohnräumen. Der so genannte Große Lauschangriff wäre damit faktisch abgeschafft - zumindest vorübergehend.
Liberale lehnen umfangreiches Lauschen ab
Eine neue Regierungskoalition könnte im Herbst den Großen Lauschangriff wieder einführen. Bei einem Wahlsieg müsste die Union aber mit dem Nein der Liberalen rechnen. Die FDP hatte bei ihrem Parteitag im Mai eine komplette Streichung des Lauschangriffs beschlossen. Allerdings lässt in vielen Bundesländern das Polizeirecht unter bestimmten Voraussetzungen Lauschaktionen zu.
Nach der vom Bundestag beschlossenen und nun im Bundesrat gescheiterten Gesetzesänderung müssten Fahnder künftig beim Abhören abschalten, wenn die Belauschten private Gespräche führen. Damit soll eine Auflage des Bundesverfassungsgerichts erfüllt werden. Die Richter hatten im vergangenen Jahr die bisherige Abhörpraxis bemängelt und das Lauschen im "absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung" untersagt.
Union hält rot-grünes Gesetz für unpraktikabel
Die von Rot-Grün vorangetriebene Neuregelung wird von der Union als völlig unpraktikabel abgelehnt. Die Union schlägt stattdessen vor, Gespräche komplett aufzuzeichnen und später einen Richter entscheiden lassen, ob einzelne Passagen gelöscht werden müssen.
Der Große Lauschangriff war noch von der früheren CDU/CSU/FDP-Regierung durchgesetzt worden. Die damalige FDP-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger war deswegen 1996 zurückgetreten. Sie gehörte zu den Klägern, die mit ihrer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe Erfolg hatten.