Die Verfassungsrichter haben es jetzt glücklicherweise noch einmal in aller Schärfe bestätigt. Schon der Einsatz fliegender Awacs-Radarstationen über türkischem Nato-Gebiet im Vorfeld des Irakkriegs hätte vom Parlament genehmigt werden müssen, urteilt Karlsruhe. Das mag zunächst übertrieben restriktiv und praxisfern klingen. Die Mitglieder der 2003 regierenden rot-grünen Koalition dürften auch ziemlich erleichtert sein, dass dieses Urteil erst jetzt, mit fünfjähriger Verspätung, ergeht.
Wäre Rot-Grün seinerzeit gezwungen gewesen, einen Einsatz durchs Parlament zu bringen, der als indirekte Erleichterung des Irakkriegs verstanden werden konnte, hätte das in der Berliner Koalition und im Brüsseler Nato-Bündnis für erheblichen Aufruhr gesorgt.
Das Urteil ist dennoch zu begrüßen. Die Flexibilität des Militärs in plötzlichen Notlagen wird damit nicht eingeschränkt. Klargestellt ist aber, dass Parlamentarier das letzte Wort haben müssen, sobald sie befragt werden können.
Die Grenzen, die das Gericht gezogen hat, werden Regierungen manchmal zu eng erscheinen. Bei dem Awacs-Einsatz 2003 etwa waren die deutschen Soldaten nicht einmal theoretisch durch Kriegshandlungen bedroht. Die strengen Vorgaben aus Karlsruhe sorgen aber dafür, dass Grauzonen und Rutschbahneffekte so klein wie möglich bleiben.
Ohne klares politisches Mandat darf die Bundeswehr nicht an die Front geschickt werden. Diese Regel schützt die Soldaten nicht nur vor undurchdachten Missionen. Sie sichert ihnen auch die nötige solide Rückendeckung, wenn sie doch einmal in den Einsatz müssen.