Es ist nicht immer anrüchig, wenn sich Ministerien Expertise von außen holen, um neue Gesetze in komplexen Rechtsgebieten auszuarbeiten. In manchen Fällen ist es sogar kaum zu vermeiden. Prinzipiell darf aber nur ein demokratisch legitimierter Gesetzgeber neues Recht schaffen, das Anwälte und Gerichte später auslegen. Wenn die Ministerialarbeit teilweise ausgelagert wird, muss es also erstens gute Gründe dafür geben. Und zweitens muss in dem Prozess inhaltlich wie formal stets die Politik die Oberhand behalten. Guttenbergs Entwurf mangelte es in eklatanter Weise an beidem.
Wenn auf jeder Seite des Entwurfs noch das Emblem der Großkanzlei Linklaters prangt, liegt der Verdacht sehr nahe, dass das Ministerium den gesamten Gesetzestext ungeprüft übernommen hat - womit es sogar gegen Verwaltungsvorschriften des Bundesrechnungshofs verstoßen hätte, die den Einsatz externer Berater bei der Gesetzgebung regeln.
Hier ging es offenbar darum, möglichst schnell etwas an die Öffentlichkeit zu bringen, ohne sich um Detail und Substanz zu scheren.
Mit einer Notlage lässt sich die Schlamperei nicht rechtfertigen: Da das Gesetz direkt vor der Bundestagswahl sicherlich nicht in Kraft getreten wäre, handelte es ich um eine reine Profilierungsaktion im Wahlkampf. Zumal das eigentlich für das Thema hauptverantwortliche Bundesjustizministerium gerade noch Spezialisten für das Insolvenzrecht eingestellt hatte.
Anders verhielt es sich, als Finanzminister Peer Steinbrück die Dienste der Großkanzlei Freshfields in Anspruch nahm, um per Gesetz notfalls die HRE-Aktionäre enteignen zu können. Jeder weitere Tag, an dem die Bank am Abgrund taumelte, drohte den Staat Millionen zu kosten. Da war es gerechtfertigt, einen Stoßtrupp schnell arbeitender Anwälte auf den Fall anzusetzen. Der Staat konnte so die Kontrolle bei der HRE übernehmen.
Noch ein Unterschied zwischen den Fällen: Steinbrücks "Lex HRE" wurde allgemein für ihre Praxistauglichkeit gelobt. Der Linklaters-Entwurf scheint dagegen nicht einmal besonders gelungen zu sein; Experten bemängeln Konflikte mit dem Europarecht.
Die Sorge, von der Politik beauftragte Anwälte könnten sich Gesetze zurechtschreiben, wie es ihnen für spätere Mandate passt, ist übertrieben. Solange sie in engem Austausch mit den Ministerien arbeiten und die den Kurs vorgeben, lassen sich Interessenkonflikte minimieren.
Der Fall Guttenberg deutet auf eine andere Gefahr hin: dass Politiker es sich unnötig bequem machen. Für den Wirtschaftsminister, der mit inszenierter Prinzipientreue bisher äußerst gut fuhr, ist der Imageschaden groß.