FTD.de » Politik » Deutschland » SPD fordert Spitzensteuersatz von 49 Prozent

Merken   Drucken   29.08.2010, 20:40 Schriftgröße: AAA

Mehr Belastungen für Besserverdienende: SPD fordert Spitzensteuersatz von 49 Prozent  

Zur Sanierung des Haushalts fordert die SPD eine deutlich stärkere Belastung der Besserverdienenden und Vermögenden: Der Spitzensteuersatz soll von 42 auf 49 Prozent steigen, aber erst bei sehr viel höherem Einkommen greifen als heute.
Die private Vermögensteuer soll wieder erhoben, das Ehegattensplitting in seiner heutigen Form abgeschafft werden. Das geht aus der Vorlage für den Parteitag am 26. September in Berlin hervor, über die der SPD-Vorstand am Montag beschließen will.
Der geforderte Spitzensteuersatz von 49 Prozent soll nach dem Willen der SPD bei Singles erst ab 100.000 Euro Jahreseinkommen greifen, bei Verheirateten ab 200.000 Euro. Derzeit wird der mit 42 Prozent höchste Satz innerhalb des normalen Steuersystems - also ohne den sogenannten Reichenzuschlag - ab einem Jahreseinkommen von knapp 53.000 Euro fällig.
Nord-SPD verlangt 53 Prozent
Der schleswig-holsteinische SPD-Vorsitzende Ralf Stegner sprach sich zudem für eine Einkommensteuer von 53 Prozent für Reiche aus. Sein Landesverband trete dafür ein, "absolute Topverdiener, also etwa Verheiratete mit einem Jahreseinkommen von mehr als 500.000 Euro, mit einem Reichenzuschlag von vier Prozentpunkten zu belegen", sagte Stegner dem "Hamburger Abendblatt". Die Reichensteuer von derzeit 45 Prozent ist ab 250.000 Euro Jahreseinkommen, für Ehepaare ab 500.000 Euro zu zahlen.
Für eine steuerliche Entlastung der Bezieher mittlerer Einkommen sprach sich am Wochenende auch die CSU im Bundestag aus. "Dass jemand mit 52.000 Euro im Jahr schon den Höchststeuersatz bezahlt, ist ungerecht", sagte CSU-Landesgruppenchef Hans-Peter Friedrich der "BZ am Sonntag". "Diese Grenze muss angehoben werden." Konkrete Zahlen nannte Friedrich nicht. Eine Abschaffung des Ehegattensplittings lehnte er ab: "Die CSU steht für den Schutz von Ehe und Familie und deshalb für Änderungen beim Ehegattensplitting nicht zur Verfügung."

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