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Merken   Drucken   12.03.2008, 15:59 Schriftgröße: AAA

Mehr Macht für Opposition im Bundestag  

Der Bundestag wird die Ratifizierung des EU-Reformvertrags mit einer Stärkung der Rechte der Opposition verbinden. Die Koalition einigte sich mit FDP und Grünen auf eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes, die im Bundestag beraten wird. von Nikolai Fichtner (Berlin)
Künftig kann demnach eine Minderheit von nur 25 Prozent der Abgeordneten eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof anstreben, wenn sie sich von der EU in ihren Zuständigkeiten verletzt sieht. Bislang darf dies nur die Bundesregierung.
Grund für die Änderung des Grundgesetzes sind die neuen Mitwirkungsrechte, die der EU-Reformvertrag den nationalen Parlamenten einräumt. Die Koalition wollte sie besonders minderheitenfreundlich ausgestalten, um auch die Oppositionsfraktionen für die Verfassungsänderung und den EU-Reformvertrag zu gewinnen. Der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion Norbert Röttgen rechnet nun mit einer breiten Zustimmung im Parlament, auch von FDP und Grünen.

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