Kläger Thomas Kallay bereitet sich im Gerichtssaal in Karlsruhe auf den Beginn der Verhandlung vor
Am Dienstag äußerten sich die Richter vor allem kritisch. Papier nannte die pauschal erhobenen Regelsätze "erklärungsbedürftig". Verfassungsrichter Brun-Otto Bryde fragte, ob bei den Hartz-IV-Sätzen nicht der individuelle Bedarf stärker berücksichtigt werden müsse. "Fehlt nicht eine Öffnungsklausel?", fragte Bryde.
Die Bundesregierung verteidigte das geltende Verfahren. Arbeitsstaatssekretär Detlef Scheele sagte, bei der Festsetzung der Sätze müssten auch jene berücksichtigt werden, "die das Fürsorgesystem mit ihren Steuern finanzieren". Der Rechtsvertreter der Bundesregierung, Stephan Rixen, nannte das bisherige Verfahren ein "schlüssiges empirisch-normatives Konstrukt".
Der Hartz-IV-Empfänger Thomas Kallay, der vor dem hessischen Sozialgerichtshof geklagt hatte, kritisierte in der Verhandlung die Erhebung der Regelsätze als "realitätsfern". Auf individuelle Bedürfnisse und Härten werde keine Rücksicht genommen. Kallay wies auf die Einschränkung durch die Regelsätze hin: "Wo bleibt denn die soziale Teilhabe, wenn man als dreiköpfige Familie nur 700 Euro im Monat zur Verfügung hat?"
Es ist das erste Mal, dass sich das Verfassungsgericht mit der Arbeitsmarkt- und Sozialreform der rot-grünen Bundesregierung beschäftigt. Bisher sind Hunderte Klagen an den Landesgerichten anhängig. Beim Bundesverfassungsgericht liegen derzeit etwa dreißig Verfahren. Ein Urteil wird Anfang des nächsten Jahres erwartet.